Parteienverkehr der Landesverwaltung
Unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und mit Terminvereinbarung
Unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und mit Terminvereinbarung – digitalen Amtsweg bevorzugen
Die Vorarlberger Landesverwaltung öffnet schrittweise ihre Amtsgebäude für den Parteienverkehr. Seit Montag, 18. Mai ist der Parteienverkehr im Landhaus, den Bezirkshauptmannschaften und weiteren Amtsgebäuden wieder vollumfänglich möglich. Die festgesetzten Sicherheitsmaßnahmen müssen eingehalten werden. Die Bevölkerung wird ersucht, vorrangig die digitalen Angebote zur Erledigung der Amtsgeschäfte zu nutzen – diese haben sich in den vergangenen Monaten gut bewährt.
Beim Betreten der Ämter ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ebenso Pflicht wie das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter und der gängigen Hygienemaßnahmen. Für die persönliche Vorsprache muss ein Termin vereinbart sein. Personen, bei denen der Verdacht einer Covid19-Erkrankung besteht, dürfen die Amtsgebäude nicht betreten.
In der Zeit der Schließung der Amtsgebäude seit Mitte März 2020 hat sich gezeigt, dass sehr viele Amtsgeschäfte digital abgewickelt werden können. Der digitale Amtsverkehr ist nicht nur kundenfreundlich und effizient, sondern schützt auch die Gesundheit der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Behördenverfahren sind vollumfänglich wieder möglich
Behördenverfahren sind wieder vollumfänglich möglich: Ab sofort können mündliche Verhandlungen vor Ort durchgeführt werden – unter Einhaltung der Schutzbestimmungen. Damit wollen wollen die Landesverantwortlichen gewährleisten, dass die heimische Wirtschaft bei ihrem Hochfahren seitens der Behörden unterstützt wird.
Die Landesverwaltung hatte den Kundenverkehr in den Amtsgebäuden Mitte März aufgrund der Ausgangsbeschränkungen gegen die Verbreitung des Coronavirus ausgesetzt. Terminvereinbarungen zur Erledigung dringender Behördengänge waren dennoch möglich.

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