Ordentliches Verwaltungsstrafverfahren / Straferkenntnis
Wenn der Bezirkshauptmannschaft die Anzeige einer Privatperson vorliegt, wenn gegen eine Strafverfügung Einspruch erhoben wurde oder für eine Verwaltungsübertretung möglicherweise eine höhere Strafe verhängt werden muss, leitet die Bezirkshauptmannschaft ein sogenanntes „ordentliches“ Verwaltungsstrafverfahren ein.
In diesem Fall führt die Bezirkshauptmannschaft ein Ermittlungsverfahren durch und entscheidet dann auf Grund des Ermittlungsergebnisses über eine Verwaltungsstrafe.
Weitere Informationen siehe unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/102/Seite.1020120.html
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