Alles neu in der EU- Asylpolitik?
Die EU-Kommission verspricht etwas völlig Neues in der Asyl- und Migrationspolitik: das alte Dublin-System werde überwunden, verspricht sie. Nach den Dublin-Regeln ist bislang der EU-Mitgliedstaat der ersten Einreise eines Asylwerbers oder Migranten für diesen zuständig. Künftig könnten die Mitgliedstaaten wählen, ob sie Asylbewerber aufnehmen wollen oder lieber bei der Rückführung und Abschiebung von abgelehnten Asylwerbern helfen wollen.
Neues Paket an Rechtsvorschriften vorgelegt
Die EU-Kommission hat im September 2020 ein neues Paket mit zehn Rechtsvorschriften zur (teilweisen) Neuausrichtung der Migrations- und Asylpolitik in der EU vorgelegt, das die seit Jahren andauernde Blockade in diesem Politikfeld überwinden soll.
Seit der großen Flüchtlingszuwanderung im Jahr 2015 sind die Fronten in der EU verhärtet: Die Asylsysteme der Länder an den südlichen EU-Außengrenzen – allen voran Griechenlands, aber auch Italiens und Spaniens – sind chronisch überlastet; die Regierungen fordern daher eine solidarische Verteilung der Neuankömmlinge in der EU. Dagegen lehnen die vier osteuropäischen Visegrád-Staaten ebenso wie Österreich eine verpflichtende Verteilung von Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlingen kategorisch ab. Die Regierungen der übrigen EU-Mitgliedstaaten stehen innenpolitisch unter Druck und beharren daher auf einer gesamteuropäischen Verteilung, um eine langfristig tragfähige Lösung zu erreichen.
Der Reformvorschlag umfasst ein umfangreiches, komplexes Bündel an Mitteilungen und Gesetzesvorschlägen, in dem das Bemühen zu erkennen ist, weit auseinanderklaffende Positionen zu berücksichtigen. Die Kommission zeichnet dabei das Bild eines dreistufigen Gebäudes, wobei eine weitergehende Kooperation mit Drittstaaten und eine verstärkte EU-Außengrenzsicherung das Volumen an Asylansuchen verringern und damit eine Lösung der bislang schwierigsten Frage erleichtern soll: der Verteilung von Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen innerhalb der EU. Politisch zentral ist ein neuer Interessenausgleich, mit dem das vermeintlich Unvereinbare zusammengebracht werden soll: Angestrebt wird eine gemeinschaftliche Verpflichtung aller Mitgliedstaaten, die gleichzeitig die Erstaufnahmeländer physisch entlastet und den Visegrád-Staaten garantiert, dass sie keine Flüchtlinge aus anderen EU-Mitgliedsländern aufnehmen müssen.
Schlüssel hierzu ist die Umdeutung der Rückführung abgelehnter Asylbewerber und irregulärer Migranten in einen Akt europäischer Solidarität. Alle Details des umfangreichen Reformpakets ordnen sich dem Anliegen unter, die Gesamtlast der Asylanträge schon an den Außengrenzen zu reduzieren und die Beteiligung an der Bewältigung des Restaufkommens so zu gestalten, dass jede Regierung innerhalb der EU ihren Beitrag mit ihren politischen Grundüberzeugungen vereinbaren kann. Österreich steht dem Denkansatz grundsätzlich positiv gegenüber.
Kernelemente dieses Ansatzes sind
(1) die Vorprüfung von Asylgesuchen an den EU-Außengrenzen,
(2) die Einführung eines mehrstufigen Solidaritätsmechanismus, der unterschiedliche Belastungssituationen berücksichtigt, und
(3) gezielte Rückführungen inklusive des Aufbaus einer komplexen institutionellen Infrastruktur.
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