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Zurück Luftqualitätsplan neu Vorarlberg (Programm nach § 9a IG-Luft)

Luftqualitätsplan neu Vorarlberg (Programm nach § 9a IG-Luft)

Luft ist eines der zentralsten Lebensmittel des Menschen. Jeden Tag atmen wir – je nach Alter und körperlicher Aktivität – 20.000 bis 30.000 Mal ein und aus. Dabei werden zwischen 10.000 und 15.000 Liter Luft in den Körper hinein- und wieder hinausbefördert. Sind darin Schadstoffe enthalten, können diese auch bei Konzentrationen unterhalb der Grenzwerte die Lebensqualität und Gesundheit beeinträchtigen. Die Europäische Umweltagentur berechnet, dass in Europa über 480.000 vorzeitige Todesfälle auf die Folgen der Luftverschmutzung durch Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid zurückzuführen sind. In Österreich wird von rund 7.000 Todesopfern ausgegangen (Quelle: Europäische Umweltagentur, Stand 2012 gemäß Bericht 2016, https://www.eea.europa.eu/de/pressroom/newsreleases/zahlreiche-europaeer-sind-immer-noch/vorzeitige-todesfaelle-durch-luftverschmutzung).

  

Die Luftqualität beeinflusst in besonderem Maße die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen und hat Auswirkungen auf das Klima sowie die Ökosysteme. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht von jährlich weltweit sieben Millionen Todesfällen infolge schlechter Luftqualität aus (Daten 2016; 4,2 Mio. infolge hochbelasteter Umgebungsluft; ca. 3,8 Millionen Todesfälle durch Luftbelastung im Haushalt bzw. durch Kochen mit offenen Feuern in Ländern des globalen Südens; Quelle: https://www.who.int/airpollution/ambient/health-impacts/en/).

  

Die Vorarlberger Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen für Luftreinhaltung evaluiert und aktualisiert. 2018 wurde ein neuer Luftqualitätsplan beschlossen. Dieser wurde von einer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe in interdisziplinärer Zusammenarbeit unterschiedlichster Fachabteilungen und Fachrichtungen erarbeitet. Das 30+1 Punkte-Maßnahmenprogramm zur Emissionsminderung für Stickstoffoxide und Feinstaub aus dem Jahr 2005 war dafür integrales Grundgerüst, das weitergeführt und ergänzt wurde. Ziel ist es, die Immissionsbelastung an den neuralgischen Punkten, das sind insbesondere Feldkirch, Höchst und Lustenau, zu reduzieren. Parallel dazu soll die Luftqualität im gesamten Land verbessert werden – und das nicht nur bei Stickoxiden NO2, sondern auch bei anderen Schadstoffen, insbesondere Feinstaub.

  

Der Luftqualitätsplan enthält insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkehr, welcher als primäre Emissionsquelle für Grenzwertüberschreitungen insbesondere bei Stickstoffdioxid zu sehen ist. Für das Bundesland Vorarlberg wurde am 8. Mai 2018 ein Maßnahmenprogramm nach § 9a IG-Luft erlassen.

  

Folgende Aspekte stehen im Vordergrund:

  • Reduktion der Emissionsfaktoren der Fahrzeugflotte (LKW, PKW, Zweiräder, Busse)

  • Reduktion der Emissionsfaktoren durch Verkehrsmanagement (homogener Verkehrsfluss)

  • Regionale Belastungsreduktion (Hintergrundbelastung)

  • Energieeffiziente, ressourcenschonende und umweltfreundliche Mobilitätsformen müssen stärker gefördert und ausgebaut werden.

  

Dieser neue Luftqualitätsplan steht jedoch nicht alleine für sich. Konzepte des Landes Vorarlberg, wie z.B. das derzeit in Überarbeitung befindliche Verkehrskonzept, die Strategie "Energieautonomie", die "Radverkehrsstrategie" oder die "Elektromobilitätsstrategie" weisen in dieselbe Wirkungsrichtung. Im Zusammenhang mit den Arbeiten zum Luftqualitätsplan auf Landesebene sind auch nationale Projekte zu den Themen Verkehr, Energie und Klimaschutz von hoher Bedeutung.

   

Eine Umweltprüfung nach § 9c IG-L war für das Programm nicht durchzuführen, weil dieses keine (nachteiligen) Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete haben kann und auch keinen Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten festlegt.

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