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Lebensmittel im Haushalt

Richtiger Umgang mit Hygiene

Durch Einhaltung folgender Maßnahmen kann jeder zur Vorbeugung gegen Lebensmittelvergiftungen beitragen.

1. Verwendung von einwandfreien Lebensmitteln

  • Beim Einkauf und Einlagern von Lebensmittel auf Angaben über Lagerbedingungen und Haltbarkeitsdaten achten.
  • Leicht verderbliche Lebensmittel rasch nach Hause bringen (Kühlkette nicht unterbrechen!)
  • Erkennbar verdorbene Lebensmittel (z.B. Farb-, Konsistenz- und/oder Geruchsabweichung, Schimmelbefall) nicht verwenden.2.Vor Arbeitsbeginn die Hände gründlich mit Seife oder Spülmittel waschen.

2. Vor Arbeitsbeginn die Hände gründlich mit Seife oder Spülmittel waschen.

  • Vor Arbeitsbeginn die Hände gründlich mit Seife oder Spülmittel waschen.
  • Nach dem Berühren von rohem Fleisch, Fisch, Geflügel und ungewaschenem Gemüse und Früchten sowie nach dem Aufschlagen von Eiern die Hände waschen

3. Reine und unreine Arbeitsgänge von einander trennen

  • Beim Arbeiten mit Lebensmitteln darauf achten, dass unreine Produkte (d.h. ungewaschene oder rohe Lebensmittel und verschmutzte Gegenstände) nicht mit reinen Produkten (d.h. mit genussfertigen Lebensmitteln oder gereinigten Gegenständen) in Berührung kommen.

4. Rohe und erhitzte Lebensmittel trennen

  • Rohe und erhitzte Lebensmittel auch im Kühlschrank mit Folien oder Deckel verschließen (sonst können krankmachende Keime von rohen Produkten auf genussfertige keimarme Lebensmittel übertragen werden).

5. Lebensmittel genügend kühlen oder erhitzen

  • Gekochte Speisen sollten nicht mehrere Stunden ungekühlt stehen gelassen werden.
  • Den Kühlschrank möglichst unter 5°C einstellen.
  • Größere Mengen auf mehrere Gefäße aufgeteilt in den Kühlschrank stellen.
  • Reste von frisch zubereiteter Säuglingsnahrung nicht länger als eine Stunde warm halten.
  • Beim Erhitzen von Speisen darauf achten, dass eine Kerntemperatur von 75°C erreicht wird.
  • Kühlen und Gefrieren ersetzt nicht das Garen, da bestimmte Bakterien und Schimmelpilze Gefriertemperaturen von –18° C überleben.

6. Schneidbretter aus Kunststoff anstatt aus Holz

  • Schneidbretter aus Kunststoff sind für das Zerteilen von Fleisch, Geflügel und Fisch besser geeignet als Schneidbretter aus Holz. Holzschneidbretter lassen sich nicht bis in die Holzfaser reinigen. Grundsätzlich sollte Gemüse und Fleisch auf jeweils verschiedenen Brettern geschnitten werden.

7. Vorsicht bei Auftauflüssigkeiten von Fleisch, Fisch oder Geflügel

  • Tiefgefrorene Lebensmittel entweder im Kühlschrank oder in der Mikrowelle auftauen.
  • Beim Auftauen von Fleisch, Fisch oder Geflügel die Auftauflüssigkeit, die möglicherweise Krankheitserreger enthält, sorgfältig entfernen und das Wasser nicht mit anderen Lebensmitteln in Kontakt bringen. Hände und alle benutzten Gegenstände (Messer, Schneidbretter usw.) mit heißem Wasser und Spülmittel säubern.

8. Küchenabfälle aus dem Arbeitsbereich entfernen

  • Küchenabfälle wie Fleischabschnitte, Gemüseabfälle, Eierschalen sowie Verpackungen von rohem Fleisch, Geflügel und Fisch möglichst rasch aus dem Arbeitsbereich entfernen.

9. Reinigung von Geschirr und Arbeitsflächen

  • Wisch- und Geschirrhandtücher, Spülbürsten und Schwammtücher öfters austauschen.
  • Geschirr und Arbeitsflächen nach Gebrauch möglichst rasch mit heißem Wasser und Spülmittel reinigen.

10. Herstellung folgender nicht durchgegarter Speisen möglichst vermeiden

  • Rohei enthaltene Soßen, Cremespeisen, Desserts (Tiramisu, kaltgerührter Pudding, Produkte mit Eischnee)
  • Bäckerei- und Konditoreiwaren mit nicht durchgebackener Füllung, die Rohei enthält
  • 3-Minuten-Frühstücksei, Spiegeleier mit nicht völlig erstarrtem Dotter, Bouillon mit Ei
  • hausgemachte Mayonnaise mit rohem Ei
  • Beef  Tartar mit rohem Ei
  • Carpaccio aus rohem Fleisch
  • rohe Meerestiere (Austern, Sushi)

Kontaktdaten

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Umweltinstitut)

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 42099

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umweltinstitut@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Informationen

Damit Essen nicht krank macht – Tipps zum richtigen Umgang mit Lebensmitteln - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Richtig und sicher kochen - Bundesministerium für Gesundheit