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Ländliche Neuordnung durch Flurbereinigung und Zusammenlegung

Die Agrarstrukturverbesserungen fördern die nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke. Das rechtliche Instrumentarium sichert die Eigentumsrechte bei gleichzeitiger Berücksichtigung öffentlicher Interessen (Wasserbau, Naturschutz, Straßen- und Bahnbau).

Die nachhaltige Entwicklung der Kulturlandschaft hat eine wichtige volkswirtschaftliche und ökologische Bedeutung. Zersplitterte Besitzverhältnisse bedeuten einen erhöhten Arbeitsaufwand und Energieeinsatz. Oft sind damit auch ungeregelte rechtliche Verhältnisse verbunden. Agrarstrukturverbesserungen erleichtern die Bewirtschaftung und das Zusammenleben der Menschen im ländlichen Raum.

 
Zusammenlegung

Neuordnung der Flureinteilung mit dem Ziel einer  nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes durch wertgleichen Abtausch mit Sicherstellung des Ertrages, Arrondierungen
Erschließung mit Wirtschaftswegen Kultivierungen und Revitalisierungsmaßnahmen Regelung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse (Felddienstbarkeiten)
 
Flurbereinigung

Übereinkommen zum Abtausch landwirtschaftlich genutzter Grundstücke mit dem Ziel einer Agrarstrukturverbesserung, Beurkundung durch die Vorarlberger Landesregierung

Teilung agrargemeinschaftlicher Grundstücke

Einzelteilung und Übertragung ins Alleineigentum bei Auflassung der gemeinschaftlichen Nutzung

Beratung, Planung und Durchführung von gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen, Förderungsabwicklung

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

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