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Ländle goes Europe - Internationale Jugendbegegnungen und Weiterbildungs-/Vernetzungsmaßnahmen

Eine Jugendbegegnung eröffnet jungen Menschen aus verschiedenen Ländern die Möglichkeit zum Austausch und zur Interaktion.

Ländle goes Europe - Internationale Jugendbegegnungen

Grundlage für die Förderung von internationalen Jugendbegegnungen im Rahmen von Ländle goes Europe sind die Kriterien des EU-Aktionsprogramms Erasmus+: JUGEND IN AKTION. Es ist zumindest eine Partnergruppe aus einem anderen Land notwendig, mit der das Programm gemeinsam vorbereitet und durchgeführt wird. Ziel ist es, die Eigeninitiative von Jugendlichen zu stärken, die Integration in die Gesellschaft zu fördern, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit abzubauen und das Verständnis für die kulturelle Vielfalt zu fördern.

Weitere Informationen erhalten Sie zudem auch beim aha - Jugendinformationszentrum Vorarlberg unter
https://www.aha.or.at/laendle-goes-europe

Ländle goes Europe - Internationale Weiterbildungs- und Vernetzungsmaßnahmen

Von der EU-Kommission, vom Europarat und von Jugendeinrichtungen in anderen EU-Ländern werden Kurse, Seminare etc. angeboten. Die Kurse sind sehr kostengünstig; es ist nur eine geringe Teilnahmegebühr oder ein Teil der Fahrtkosten selbst zu bezahlen. Sämtliche Aus-, Weiterbildungs- und Vernetzungsmaßnahmen, die im Rahmen des EU-Programmes Erasmus+: JUGEND IN AKTION angeboten werden bzw. ähnliche Ziele verfolgen, können im Rahmen dieses Projektes finanziell unterstützt werden. 

Weitere Informationen erhalten Sie zudem auch beim aha - Jugendinformationszentrum Vorarlberg unter
https://www.aha.or.at/erasmus-jugend-in-aktion
 

Kontaktdaten

Jugend und Familie

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landwehrstraße 1, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22175

F +43 5574 511 922195

jugend.familie@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.