Kulturinitiativen, Zentren Förderung
Allgemeine Informationen
Die Förderung von Kulturveranstaltern umfasst ein breites spartenübergreifendes Spektrum. Gefördert werden, bei Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Kulturförderungsgesetz und den für die Kommissionsarbeit gültigen Anhaltspunkten und Kriterien (siehe Anhang), künstlerische und kulturelle Vorhaben von Einzelpersonen sowie künstlerische und kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresbeiträge und Projektförderungen). Dies umfasst auch die Förderung der spartenbezogenen Interessensvertretung (IG-Kultur Vorarlberg), Schnittstellenprojekte in den Bereichen Jugend, Integration, Bildung (VKS) und Kulturvermittlung sowie genderbezogene Schwerpunktsetzungen.
Inlands- und Auslandsstipendien für 14 Vorarlberger Kunstschaffende
Erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Kulturförderungsgesetz
Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Kontaktdaten
Kultur
Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22305
F +43 5574 511 922395
kultur@vorarlberg.at
Kundenverkehr: Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
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