Asset-Herausgeber

Zurück Errichtung bzw. Revitalisierung von Kinderspielplätzen und Gemeinschaftsflächen

Errichtung bzw. Revitalisierung von Kinderspielplätzen und Gemeinschaftsflächen

Platz für Kinder - Neu erschaffen - Neu gestalten


Bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen (im Falle der Revitalisierung nur vier Wohnungen und die Baubewilligung muss mehr als 10 Jahre zurückliegen) werden die Kosten der Errichtung, Instandsetzung bzw. Wiedererrichtung von gestalteten Kinderspielplätzen und Gemeinschaftsflächen gefördert, wenn diese den baurechtlichen Bestimmungen und der Kinderspielplatzverordnung des Landes in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Hier finden Sie Antworten zu verschiedenen Fragen bzw. Themen:

Die detaillierten Bestimmungen zur Errichtung von Kinderspielplätzen finden Sie in der Neubauförderungsrichtlinie, zur Revitalisierung von Kinderspielplätzen in der Wohnhaussanierungsrichtlinie.

Rechtsgrundlagen:
Kinderspielplatzverordnung des Landes in der jeweils gültigen Fassung
Neubauförderungsrichtlinie in der geltenden Fassung


Sollten Sie Probleme mit dem Download der aktuellsten Formulare haben kann das daran liegen, dass Sie eine ältere Word-Version verwenden. Hier können Sie sich den Kompatibilitäts-Pack herunterladen, welcher das Öffnen der Formulare auch mit älteren Word-Versionen ermöglichen sollte. Außerdem finden Sie alle Formulare auch im Pdf-Format in unserer Formularsammlung.

Kontaktdaten

Wohnbauförderung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 8080

F +43 5574 511 923495

wohnen@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Telefonischer Kontakt bzw. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.