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Internationaler Kulturaustausch Förderung

Fördermöglichkeiten Internationaler Kulturaustausch: Vorarlberger Künstlerinnen und Künstler werden für eigene Projekte im Ausland gefördert. Voraussetzung dafür ist jeweils das vollständig ausgefüllte Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen und eine positive Empfehlung der Kunstkommission. Zudem werden von Seiten der Kulturabteilung des Landes regelmäßig kulturpolitische Schwerpunkte gesetzt, die eine Internationalisierung Vorarlberger Kunst forcieren. Konkrete Maßnahmen bezüglich dieser Auslandsorientierung sind die GO Stipendien. Eine Bewerbung an diesen Angeboten erfolgt mittels Antragsstellung nach jährlicher Ausschreibung

Seit dem Jahr 2018 besteht zudem eine Kooperationsvereinbarung mit der Autonomen Provinz  Bozen-Südtirol, die jährlich zumindest ein kulturelles Austauschprojekt vorsieht. Die vom Land entwickelte Architekturausstellung  „Getting Things Done“ ist ein weiteres Beispiel.

Qualitätssicherung und Transparenz - Kunstkommissionen, Kulturbeirat, Kulturbericht

Um ein hohes Niveau der Kunst- und Kulturförderung zu gewährleisten, beraten in den meisten Kultursparten Kunstkommissionen die Entscheidungsträger. Mit den darin bestellten Expertinnen und Experten der Kulturszene wird die Partizipation gelebt und die Fachkompetenz gesichert. Zusätzlich berät ein ehrenamtlich bestellter Kulturbeirat des Landes die Kulturabteilung zu wichtigen Fragen der strategischen Ausrichtung. Über die Arbeit der Kunstkommissionen finden Sie weitere Informationen im angehängten Leitfaden (PDF, 236 KB). Zur Information aller Interessierten erstellt die Kulturabteilung jährlich einen Kulturbericht. Darin wird im Sinne der Transparenz über die Vergabe aller öffentlichen Mittel aus dem Kulturbudget berichtet.

 

Erforderliche Unterlagen

vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen

Termine und Fristen

Einreichfristen:

Termine 2024

12. Mai 2024

11. August 2024

03. November

Rechtsgrundlagen

Kulturförderungsgesetz

Kunstförderrichtlinie

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlbeger Landesregierung (AFRL)

Kontaktdaten

Kultur

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22305

F +43 5574 511 922395

kultur@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.