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Grenzpunkt erneuern

Grenzzeichen beschädigt, ausgerissen oder verloren, was tun?

Grenzzeichen dienen dazu, den Grenzverlauf in der Natur sichtbar zu machen. Grenzzeichen können Grenzbolzen, Grenzmarken, Eisenrohre, Grenzsteine (behauen oder unbehauen), in Stein gemeißelte Zeichen oder ähnliche gut erkennbare Punkte sein.

Ist ein solches Grenzzeichen einmal durch eine Vermessung erfasst worden, kann es in der Natur rekonstruiert – also wiederhergestellt werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Planunterlage oder Vermessungsurkunde.

Wurde das Grenzzeichen durch ein Bauvorhaben der Landesverwaltung zerstört, so wenden Sie sich an die für das Bauvorhaben zuständige Fachabteilung (Hochbau, Straßenbau, Wasserbau). Von dort erhält dann das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVG) den Auftrag zur Grenzwiederherstellung.

In Fällen, bei denen es sich um kein Projekt der Landesverwaltung handelt,  wenden Sie sich bitte an den Projektbetreiber bzw an ein befugtes Vermessungsbüro (Ziviltechniker).

Infos zu anderen Punkttypen (Festpunkte, Messpunkte) finden Sie hier.

Kontaktdaten

Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Postanschrift: Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch

Standortanschrift: Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch

T +43 5522 75482

F +43 5522 754826

landesvermessungsamt@vorarlberg.at

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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.