Asset-Herausgeber

Zurück Gesetzliche Schonzeiten und Schonbestimmungen in Vorarlberger Gewässern

Gesetzliche Schonzeiten und Schonbestimmungen in Vorarlberger Gewässern

Auszug aus der geltenden Fischereiverordnung (LGBl.Nr. 36/2001) über die aktuellen Schonbestimmungen

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Kontaktinformationen

Landesfischereizentrum
Auhafendamm 1, 6971 Hard
T +43 5574 77986-0
landesfischereizentrum@vorarlberg.at