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Gehsteige an Landesstraßen - Besondere Bedarfszuweisungen

Gefördert werden die Planungs- und Errichtungskosten von Gehsteigen an Landesstraßen, die von den Gemeinden getragen werden.

Abhängig von der Finanzkraft und der Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 15 und 45 Prozent der anerkannten Kosten.

Erforderliche Unterlagen

Termine und Fristen

Förderanträge sind vor Baubeginn zu stellen.

Voraussetzungen

Die Landesstraßenverwaltung muss Eigentümerin der Gehsteigfläche werden; deshalb sind die allenfalls dafür erforderlichen Grundeinlösungsverträge dem Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung VIIb - Straßenbau Feldkirch, zur Einsicht zu übermitteln. Zudem sind die Förderungsbedingungen laut § 11 der Richtlinien für die Gewährung von Bedarfszuweisungen einzuhalten.

Kontaktdaten

Finanzangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 23105

F +43 5574 511 923195

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Kundenverkehr:
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