Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
Die bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe enthält eine umfangreiche Liste von Gewerben, für die kein Befähigungsnachweis gebraucht wird.
Die Gewerbeordnung 1994 kennt Tätigkeiten, für die der Unternehmer einen Befähigungsnachweis erbringen muss (reglementierte Gewerbe) und solche, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist (freie Gewerbe).
Die neu erstellte Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe enthält eine umfangreiche Aufzählung von Gewerben, für die kein Befähigungsnachweis erforderlich ist; sie erhebt jedoch nicht den Anspruch, alle überhaupt denkbaren freien Gewerbe anzuführen. Dem Ideenreichtum findiger Unternehmer wird daher durch diese Liste keine Grenze gesetzt. Bei der "Erfindung" weiterer freier Gewerbe ist allerdings darauf zu achten, dass nicht in Tätigkeiten eingegriffen wird, die einem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind.
Die Gewerbeanmeldung ist in jedem Fall bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes zu erstatten.
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