Asset-Herausgeber

Zurück Feinstaubbelastung in Vorarlberg

Feinstaubbelastung in Vorarlberg

Hier finden Sie sämtliche Messwerte der acht Messstationen.

Die Belastung der Luft mit feinsten Staubpartikeln – in der Fachsprache PM10 genannt – ist heute neben der Luftbelastung mit Stickoxiden und Ozon der wesentlichste Problembereich der Luftreinhaltung. In Ballungsräumen und in verkehrsnahen Gebieten sind vor allem bei Inversionswetterlagen im Winterhalbjahr erhöhte Belastungen zu verzeichnen.

Grenzwerte
Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IGL) sieht strenge Grenzwerte für die Feinstaubbelastung vor. Der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ Feinstaub darf ab 2005 an höchstens 30 Tagen im Jahr überschritten werden. Der Grenzwert für das Jahresmittel liegt bei 40 µg/m³. Werden diese Grenzwerte überschritten, sind gemäß IGL Statuserhebungen und Maßnahmenpläne zur Verringerung der Belastung auszuarbeiten. 

Messwerte
Die Download-Tabelle „Feinstaubmessung 2018“ enthält sämtliche PM10-Messdaten der Stationen sowie die fortlaufende Zahl der Tage mit Grenzwertüberschreitungen. Diese Tabelle wird monatlich aktualisiert. Eine Zusammenstellung der Überschreitungen des Tagesgrenzwerts von 50 µg/m³ in den Jahren 2003 bis 2018 sind den entsprechenden Tabellen zu entnehmen.

Hintergrundinformationen
Hintergrundinformationen zum Thema Feinstaub sowie das landesweite Maßnahmenprogramm finden Sie in der Feinstaubbroschüre des Landes (siehe Download).

Weiter zurückligende Berichte senden wie Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Kontaktdaten

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Umweltinstitut)

Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 42099

F +43 5574 511 942095

umweltinstitut@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.