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familieplus - Informationen für Gemeinden

Details zur Teilnahme an dem Landesprogramm familieplus finden Vorarlberger Gemeinden hier.

Das Landesprogramm familieplus zeichnet Gemeinden bezüglich ihrer Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit aus. familieplus ist ein langfristig angelegter Prozess der kontinuierlichen Verbesserung für die Gemeinden.

Die Gemeinden führen zuerst selbst mit Hilfe einer externen Gemeindebegleitung eine Standortbestimmung durch – bezogen auf Kennzahlen, Prozesse sowie Strukturen und Maßnahmen. Anhand dieser genauen Ist- Analyse wird eine Soll-Planung erstellt, die passgenau auf den Bedarf der Gemeindenzugeschnitten wird. Der Begriff "Familie" wird breit gefasst und umfasst jene neun Handlungsfelder, in denen die Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich und ganz konkret die Lebensqualität für Familien beeinflussen können. Durch die grafische Darstellung der einzelnen Handlungsfelder mittels Netzdiagramm sind ein gesamtheitlicher Blick und der Vergleich mit anderen Gemeinden möglich, der zum Austausch von erfolgreichen Erfahrungen und gemeinsamen Lernen führen soll. Den Abschluss eines Zyklus bildet die externe Bewertung, die über einem Schwellwert von 300 Punkten (von möglichen 1.000 Punkten) zu einer Auszeichnung führt. Ab Programmeintritt muss jede teilnehmende Gemeinde nach spätestens vier Jahren zum Audit antreten.


 
Prozess und Bestandteile

 
Im Landesprogramm familieplus wird die Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit von Vorarlberger Gemeinden zyklisch zertifiziert. Das animiert Gemeinden, sich intensiv mit dem Thema zu befassen und dieses Thema in allen Politikbereichen in den Vordergrund zu rücken. Diese Auseinandersetzung hat Einfluss auf Wohnsitz- und Standortattraktivität einer Gemeinde als Lebenswelt. Die Fortschritte auf diesem Weg werden durch das Audit messbar und dokumentiert, teilnehmende Gemeinden erhalten eine öffentlich wirksame Auszeichnung.

Durch die Teilnahme an familieplus leisten Gemeinden einen Beitrag zu einem der wesentlichen gesellschaftspolitischen Ziele des Landes, nämlich die Entwicklung Vorarlbergs zu einer besonders kinder-, jugend- und familienfreundlichen Region.

 
Wesentliche Programmbestandteile:
 

  • Gemeindebegleitungen

Jeder teilnehmenden Gemeinde wird im Auditzyklus eine Gemeindebegleitung zur Seite gestellt. Diese Gemeindebegleitungen sind Experten und Expertinnen aus dem Bereich Organisationsentwicklung und Projektmanagement und haben Kompetenz und Erfahrung in familieplus – Gemeindeentwicklungsprozessen. Über das gesamte Landesprogramm gesehen gewährleisten die Gemeindebegleitungen gleiche Qualität und gleichen Informationsstand für teilnehmende Gemeinden. Die Gemeindebegleitungen tragen nicht, sondern stützen den Prozess in den Gemeinden. Die Gemeindebegleitungen sind im direkten Auftrag durch das Land Vorarlberg tätig. Sie agieren in engster Abstimmung mit der Projektkoordination und dem Auftraggeber.

Kontaktdaten der Gemeindebegleitungen erhalten Sie bei der Projektleitung Matthias Mathis, T +43 5574 22513 oder T +43 699 12158105 oder matthias.mathis@ph7.at.

  • Prozesshandbuch

Basis für die Standortbestimmung ist das Prozesshandbuch von familieplus. Dieses zentrale Werkzeug enthält in seiner aktuellen Version 120 Einzelbewertungen in neun Handlungsfeldern. In jedem Handlungsfeld werden Kennzahlen, Prozesse sowie Strukturen und Maßnahmen erhoben und bewertet. Während bei den Prozessen sowie Strukturen und Maßnahmen die Qualität beurteilt wird, werden die Kennzahlen nur danach bewertet, ob sie von der Gemeinde erhoben sind oder nicht. Hintergrund dafür bildet das Anliegen, dass politische Entscheidungen im Familien- und Sozialbereich auch auf der Analyse von Zahlen und Statistiken basieren sollen.

Die neun Handlungsfelder:

  1. Miteinander der Generationen, Beteiligung und Sozialkapital
  2. Gemeinde als Arbeitgeberin und Dienstleisterin
  3. Information, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation
  4. Gesundheit und Soziales (Beratung, Hilfestellung, Betreuung und Pflege)
  5. Wohnen und Lebensraum
  6. Freizeit und Kultur
  7. Mobilität und Nahversorgung
  8. Zuwanderung und Zusammenleben
  9. Bildung und Arbeit, Vereinbarkeit Familie und Beruf

Das Prozesshandbuch wird in regelmäßigen Abständen – initiiert und organisiert von der Projektkoordination – unter Beteiligung der Gemeindebegleitungen und der teilnehmenden Gemeinden evaluiert und den aktuellen Entwicklungen im Bereich Kinder, Jugend und Familie angepasst. Dies geschieht jeweils nach einem Auditdurchgang. In Entwicklung und Erprobung befindet sich ein Prozesshandbuch für Regionen, wenn also eine gesamte Region oder ein Gemeindekooperation den Auditprozess durchläuft.

  • familieplus-wiki

Das familieplus-wiki ist eine Online-Wissensplattform für alle Themen rund um familieplus. Das wiki erläutert die fachlich-theoretischen Hintergründe und Zusammenhänge sowohl der neun Handlungsfelder als auch der Einzelbewertungen. Es verweist auf weiterführende Literatur, auf Quellen, Berechnungsarten der Kennzahlen u.v.m. Es ist Nachschlagwerk sowohl für die Gemeindebegleitungen als auch für die einzelnen Teams und enthält auch interaktive Elemente. Zugang zum wiki haben ausschließlich Teammitglieder aus den familieplus-Gemeinden.

  • Audit

Spätestens vier Jahre nach dem Einstieg in familieplus nimmt die Gemeinde am ersten Audit teil. Insgesamt kann eine Gemeinde beim Audit auf 1.000 Punkte kommen, dies entspricht einem Grad der Umsetzung von 100 Prozent. Um überhaupt auditiert zu werden, ist eine Mindestanzahl von 300 Punkten notwendig, was der Stufe 1 entspricht. Es gibt insgesamt 5 Stufen, die sich wie folgt ergeben:

Stufe 1 2 3 4 5
Punkte 300 450 600 700 800
Prozent 30% 45% 60% 70% 80%


Kosten


Für die Teilnahme an familieplus fällt ein Jahresbetrag an, der sich nach der Anzahl der Einwohner richtet. Die Jahresbeiträge können von der Abteilung Raumplanung und Baurecht im Rahmen der Gemeinde- und Regionalentwicklungsplanung teilgefördert werden. 

Kategorie

bis zu ...
Einwohnerinnen und Einwohner

Jahresbeitrag in €
1 1.000 3.935,00
2 3.000 4.497,00
3 5.000 5.060,00
4 10.000 5.621,00
5 20.000 6.183,00
6 50.000 6.745,00

Die folgenden Leistungen stehen als Gegenwert für den Jahresbeitrag in familieplus zur Verfügung:

 
Leistungen

  
Projektleitung

Die Aufgaben der Projektleitung liegen in der Koordination des Gesamtprozesses von familieplus. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Ansprechpartner bei Fragen zum Prozess und zu Inhalten von familieplus,
  • Vermittlung von themenspezifischen Fachleuten,
  • Koordination der Öffentlichkeitsarbeit,
  • Organisation von Landestreffen, Weiterbildungen und Exkursionen,
  • Unterstützung bei der Suche nach Fördermöglichkeiten für Umsetzungen aus familieplus,
  • Konnex zum Bundesaudit "familienfreundlichegemeinde"

familieplus – Audit

Die Gemeinden führen zuerst selbst mit Hilfe der externen Gemeindebegleitung eine Standortbestimmung durch – bezogen auf Kennzahlen, Prozesse sowie Strukturen und Maßnahmen. Anhand dieser genauen Ist- Analyse wird eine Soll-Planung erstellt, die passgenau auf den Bedarf der Gemeinden zugeschnitten wird.

Der Begriff "Familie" wird breit gefasst und umfasst jene neun Handlungsfelder, in denen die Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich und ganz konkret die Lebensqualität für Familien beeinflussen können. Durch die grafische Darstellung der einzelnen Handlungsfelder mittels Netzdiagramm sind ein gesamtheitlicher Blick und der Vergleich mit anderen Gemeinden möglich, der zum Austausch von erfolgreichen Erfahrungen und gemeinsamen Lernen führen soll. Den Abschluss eines Zyklus bildet die externe Bewertung, die über einem Schwellwert von 300 Punkten (von möglichen 1.000 Punkten) zu einer Auszeichnung führt.

Gemeindebegleitung

Die Gemeindebegleitung ist als Coach der Gemeinde zu verstehen und begleitet die Gemeinde durch den Prozess von familieplus. Derzeit gibt es für die Inanspruchnahme keine limitiertes Stundenkontingent. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Hilfestellung bei der Gründung des familieplus-Teams,
  • Klärung der Aufgaben im familieplus-Team,
  • Fixierung des zeitlichen Ablaufplanes und der Ziele,
  • Hilfestellung beim Ausfüllen, Auswerten und Aktualisieren des familieplus-Prozesshandbuches,
  • Coaching,
  • laufende telefonische Betreuung,
  • Fachberatung zur Planung der Umsetzung von konkreten Projekten,
  • Aufbau von Know-how im Kontext von familieplus,
  • Unterstützung und Begleitung in der zweijährlichen Durchführung von internen Bewertung und Aktivitätenplanung,
  • Begleitung und Betreuung des familieplus-Teams bei der externen Bewertung.

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit

  • Unterstützung bei der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit vor Ort,
  • Lieferung von Vorlagen und Testbausteinen,
  • Schulungen,
  • zentrale Öffentlichkeitsarbeit für die Gemeinschaft der familieplus-Programmgemeinden in regionalen Medien.

familieplus-Landestreffen

  • halbjährlicher Erfahrungsaustausch aller familieplus-Programmgemeinden mit thematischen Schwerpunkten

Weiterbildungen

  • mögliche Themen: Methodik, Projektmanagement, Gruppendynamik, Gesprächsführung, Förderungen,…
  • thematische Schwerpunkte auf Anregung der familieplus-Programmgemeinden.

Exkursionen

  • Angebot alle 2 Jahre,
  • exklusive der Teilnahmekosten (Anreise, Übernachtung und Verpflegung)

 
Schritte von der Anmeldung bis zum ersten Audit
 

  1. Kontaktaufnahme
  2. Information und Beratung vor Ort von Verantwortlichen, Ausschüssen und Gemeindevertretungen durch die familieplus – Projektleitung
    – Was sind konkrete Inhalte? Was ist der Mehrwert für die Gemeinde?
    – Welche Ziele verfolgt die Gemeinde mit familieplus?
    – Welche Kosten entstehen der Gemeinde (Kosten/Leistungen)?
  3. Beschluss der Teilnahme an familieplus in der Gemeindevertretung
  4. Bestellung einer Gemeindebegleitung durch den Fachbereich Jugend und Familie
  5. Installation des familieplus – Teams für die inhaltliche Arbeit
    – Zielsetzungen
    – Erhebung und Dokumentation des Ist-Standes
    – Überlegungen zum Soll-Stand (Umsetzungsplan)
    – interne Bewertung
  6. Umsetzungsphase
  7. Audit – externe Begutachtung, Bewertung und Auszeichnung der Gemeinde hinsichtlich der Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit (spätestens nach vier Jahren, gerechnet von der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung)
  8. Start eines neuen familieplus Zyklus