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Europawahlen - EU-Wahl 2024

- Allgemeines
- Europäisches Parlament
- Aktives Wahlrecht für die Europawahl
- Aktives Wahlrecht für nichtösterreichische Unionsbürger:innen sowie Auslandsösterreicher:innen
- Kandidierende Parteien
- Unterstützungserklärungen
- Wählerverzeichnis - Einsicht und Berichtigung
- Briefwahl
- Ergebnisse
- Weitere Informationen

Allgemeines


Mit Bundesgesetzblatt II Nr. 72/2024 wurde die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments kundgemacht. Darin wurde als

Wahltag der 09. Juni 2024 und als
Stichtag der 26. März 2024 

bestimmt. Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Inneres zu Europawahlen in Österreich finden Sie hier.
 

Europäisches Parlament


Informationen zu den Aufgaben des Europäischen Parlaments sowie deren Organisation und Arbeitsweise finden Sie hier.

 

Aktives Wahlrecht für die Europawahl


Für die Europawahl 2024 wahlberechtigt sind Personen, die

- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und, sofern sich ihr Hauptwohnsitz im Ausland befindet, sich spätestens 25. April 2024 einen Antrag auf Eintragung in die EU-Wählerevidenz gestellt haben, oder 

- die Staatsangehörigkeit eines anderen Unionsstaates besitzen, sofern sie bis spätestens 26. März 2024 die Eintragung in die EU-Wählerevidenz beantragt haben, und

- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

- spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (somit spätestens am 9. Juni 2008 geboren sind).
 

Aktives Wahlrecht für nichtösterreichische Unionsbürger:innen sowie Auslandsösterreicher:innen
 

Sofern nicht-österreichische Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich bei der Europawahl 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen, müssen diese in der Europa-Wählerevidenz jener österreichischen Gemeinde eingetragen sein, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben. Für diese Eintragung muss spätestens am 26. März 2024 ein Antrag gestellt werden. Das Formular liegt in jeder Gemeinde auf und kann auch online von der Homepage des Bundesministeriums für Inneres heruntergeladen werden (Link: Informationen für nicht-österreichische Unionsbürger(innen) . Eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz bleibt für die Dauer des ununterbrochenen
Aufenthaltes in Österreich bestehen.

Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher müssen hingegen bis spätestens 25. April 2024 einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen, um das Wahlrecht für die Europawahl 2024 zu erlangen. Der entsprechende Antrag ist bei der jeweiligen Evidenzgemeinde in Österreich verfügbar und auch kann online von der Homepage des Bundesministeriums für Inneres heruntergeladen werden (Link: Informationen für Auslandsösterreicher(innen). Eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz gilt für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher für die Dauer von 10 Jahren und muss – um das Wahlrecht weiterhin wahrnehmen zu können – nach Ablauf der 10 Jahren verlängert werden. Eine neuerliche Beantragung ist jederzeit möglich.
 

Kandidierende Parteien


Bis zum 26. April 2024 können bei der Bundeswahlbehörde Wahlvorschläge für die Europawahl eingebracht werden. Ein rechtsgültiger Wahlvorschlag erfordert eine entsprechende Unterstützung: die Unterschrift von wenigstens drei Mitgliedern des Nationalrates, die Unterschrift eines österreichischen Mitgliedes des Europäischen Parlaments oder die Unterstützungserklärung von mindestens 2.600 Wahlberechtigten. 


Unterstützungserklärungen


Auf einer Unterstützungserklärung beurkundet die unterstützungswillige Person durch ihre Unterschrift, dass sie einen Wahlvorschlag unterstützen will. Die Unterschrift ist vor jener Gemeindewahlbehörde zu leisten, in deren Europa-Wählerevidenz die Person eingetragen ist. Dies ist die Hauptwohnsitz-Gemeinde, wenn in Österreich ein Hauptwohnsitz besteht. Ein persönliches Erscheinen vor der Gemeinde sowie der Nachweis der Identität durch Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis) ist zwingend erforderlich.

Gültig ist eine Unterstützungserklärung nur dann, wenn die Gemeinde nach der Unterfertigung auf der Erklärung beurkundet, dass die unterstützungswillige Person am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen war. Von einer Person kann nur ein Wahlvorschlag unterstützt werden.


Wählerverzeichnis - Einsicht und Berichtigung


Für die Auflage der Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme in einem allgemein zugänglichen Amtsraum der Gemeinde kommen zwei Zeiträume in Betracht:
Gemeinden über 10.000 Einwohner (mit Hauskundmachung)                 vom 19. bis 25.04.2024 
Gemeinden unter 10.000 Einwohner (ohne Hauskundmachung)             vom 16. bis 25.04.2024  

Im Gegensatz zu vergangenen Wahlen enthalten die Hauskundmachungen nun keine Informationen mehr über die Anzahl der Wahlberechtigten pro Wohnung, jedoch ist nun neben den allgemeine Informationen über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis auch einen QR-Code aufgedruckt, über den Personen mit einer ID-Austria die Abfrage online durchführen können.

Im Einsichtszeitraum können alle Unionsbürger eine Eintragung, Löschung oder Berichtigung im Wählerverzeichnis beantragen.


Briefwahl


Personen, welche am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland), haben die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Eine Wahlkarte kann persönlich oder schriftlich (z.B. digital über https://www.meinewahlkarte.at/) beantragt werden.

Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, 17 Uhr, per Post, Bote oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in einem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab Mitte Mai 2024 persönlich im Gemeindeamt beantragen, können Sie auch direkt nach Aushändigung der Unterlagen per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe steht vor Ort ein Raum bzw. eine Wahlzelle zur Verfügung. Die Wahlkarte kann im Anschluss im Gemeindeamt abgegeben werden. 
 

Ergebnisse
 

Ergebnisse des Bundeslandes Vorarlberg der vergangenen Europawahlen finden Sie hier.

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Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Europawahl können von der zuständigen Wohnsitzgemeinde oder über die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 eingeholt werden.