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Europäische Säule Sozialer Rechte: 20 Grundsätze für ein gerechteres und sozialeres Europa

Die Stärkung der sozialen Dimension Europas hat für die Europäische Kommission hohe Priorität. Vor diesem Hintergrund wurde die Europäische Säule Sozialer Rechte (ESSR) verkündet. Diese soll die soziale Komponente in der EU stärken.

Maßnahmen

Die Europäische Säule sozialer Rechte in 20 Grundsätzen

Die europäische Säule sozialer Rechte – das sind 20 zentrale Grundsätze für eine bessere Wahrnehmung unserer Rechte.

Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte

Der im März 2021 vorgelegte Aktionsplan soll die Säule sozialer Rechte mit konkreten Initiativen Wirklichkeit werden lassen und schlägt Ziele vor, die in der EU bis 2030 erreicht werden sollen.

Hintergrund

In Europa haben wir die gerechtesten Gesellschaften der Welt, die höchsten Standards bei den Arbeitsbedingungen und den breitesten Sozialschutz. Das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission haben auf dem Göteborger Gipfel  2017 die Europäische Säule Sozialer Rechte proklamiert.

Diese 20 zentrale Grundsätze der Säule stellen die Richtschnur für ein starkes soziales Europa des 21. Jahrhunderts dar, das gerecht und inklusiv ist und Chancen für alle bietet. Vom Recht auf faire Löhne und Gehälter bis zum Recht auf Gesundheitsversorgung, vom lebenslangen Lernen, von besserer Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben über die Gleichstellung der Geschlechter bis hin zum Mindestlohn - mit der Europäischen Säule Sozialer Rechte tritt die EU für die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger in einer sich rasch wandelnden Welt ein.

Zum Aufbau gerechterer und besser funktionierender Arbeitsmärkte und Sozialsysteme müssen diese 20 Grundsätze auch in die Tat umgesetzt werden – genau das will die EU-Kommission mit dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte und den darin enthaltenen konkreten Initiativen erreichen. Dem Aktionsplan vorausgegangen ist eine groß angelegte öffentliche Konsultation, zu der über 1000 Beiträge eingegangen sind. Erfolgreich umgesetzt werden kann die europäische Säule nämlich nur, wenn sich die EU-Organe, nationale, regionale und lokale Behörden, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft gemeinsam dafür einsetzen.  

Umsetzung

Um den Prozess in Bewegung zu setzen, hat die Europäische Kommission mehrere Legislativvorschläge für die EU-Ebene vorgelegt. Diese beinhalten Themen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, den Zugang zu Sozialschutz, Arbeitszeit, Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen oder die Einführung einer Europäischen Kindergarantie.

Sowohl die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen als auch die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, der Richtlinienvorschlag über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union, die EU-Kinderrechtsstrategie oder der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie sind direkte Folgemaßnahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte.

Die Umsetzung der Säule wird durch ein sozialpolitisches Scoreboard-Verfahren unterstützt. Damit sollen Tendenzen und die Leistungen der Mitgliedstaaten verfolgt werden. Angewandt werden soll dieses sozialpolitische Scoreboard im Rahmen des jährlichen Beschäftigungsberichts des „Europäischen Semesters zur wirtschaftspolitischen Koordinierung“.

Überwachung

Die Umsetzung der Säule wird durch ein sozialpolitisches Scoreboard-Verfahren unterstützt. Damit sollen Tendenzen und die Leistungen der Mitgliedstaaten verfolgt werden. Angewandt werden soll dieses sozialpolitische Scoreboard im Rahmen des jährlichen Beschäftigungsberichts des „Europäischen Semesters zur wirtschaftspolitischen Koordinierung“.

Aktuelles

In der Erklärung von Porto haben die Staats- und Regierungschefs der EU die Bedeutung der Einheit und Solidarität Europas bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie unterstrichen. Gleichzeitig bekräftigten sie ihre Entschlossenheit, die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten sowie der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit weiter voranzutreiben.  

In dem Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte sind drei zentrale Zielvorgaben festgelegt, die in der gesamten Europäischen Union bis 2030 verwirklicht werden sollen:

  • eine Beschäftigungsquote in der EU von mindestens 78 %

  • die Teilnahme von mindestens 60 % der Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen in jedem Jahr

  • die Verringerung der Zahl der von sozialer Ausgrenzung oder Armut bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen

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