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Erneuerung von Schwarzdecken auf Güterwegen - Besondere Bedarfszuweisungen

Es handelt sich hierbei um Beiträge der Gemeinden an Güterweggenossenschaften zur Erneuerung von Schwarzdecken auf Güterwegen in ganzjährig bewohnten Gebieten.

Abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 20 und 70 Prozent der anerkannten Sanierungskosten.

Erforderliche Unterlagen

Termine und Fristen

Förderanträge sind vor Baubeginn zu stellen.

Voraussetzungen

Örtliche Besichtigung unter Einbeziehung der Gemeinde und des Amtes  der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va), sowie einvernehmliche Feststellung der erforderlichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Zudem sind die Bestimmungen laut § 5 der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung über die Gewährung von besonderen Bedarfszuweisungen zu den Gemeindekosten für die Erneuerung von Schwarzdecken auf Güterwegen in ganzjährig bewohnten Gebieten einzuhalten.

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.