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Coronavirus - Empfehlungen für Personen, die vermuten, dass sie erkrankt sind

Kriterien der Krankheit:
 

Klinik:
• Atemnot, Kurzatmigkeit oder sonstige Atembeschwerden mit Verdacht auf Lungenentzündung
• mit oder ohne Fieber
• mit oder ohne Husten
UND
Reiseanamnese:
• Waren Sie in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet?
oder
• Hatten Sie in den letzten 14 Tagen engen Kontakt mit einer an 2019-nCoV erkrankten oder wahrscheinlich erkrankten Person?
 

Vorgehen, falls die Kriterien erfüllt sind:


• Info über die telefonische Gesundheitsberatung „Wenn’s weh tut!“ Tel. 1450
• Kontaktieren Sie telefonisch ihren Hausarzt/ihre Hausärztin oder die Interne Ambulanz des nächsten Krankenhauses, falls Sie keinen Arzt/Ärztin erreichen den Ärztenotruf Tel 141. Schildern Sie, dass Sie in der betroffenen Region waren oder Kontakt mit einer erkrankten Person hatten und entsprechende Symptome (Fieber, Husten, Atembeschwerden) haben.
• Bitte suchen Sie die Ambulanz oder ihren Hausarzt/ihre Hausärztin nicht unangekündigt auf.
• Bei schlechtem Gesundheitszustand (hohes Fieber, Atemnot, Kurzatmigkeit…) alarmieren Sie die Rettungszentrale Tel. 144 und teilen sie dort ihren Verdacht mit.
 

Persönliches Verhalten, falls die Kriterien erfüllt sind:


• Bleiben Sie zu Hause
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, Familienmitgliedern, Freunden usw.
• Anniesen, Anhusten, direktes Ansprechen von Personen vermeiden
• Wenn Sie husten oder niesen, bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch bzw. Ihrer Ellenbeuge (nicht mit den Händen); entsorgen Sie das Papiertaschentuch umgehend und waschen Sie danach Ihre Hände
• Tragen sie (falls vorhanden) eine Schutzmaske
• Waschen sie die Hände regelmäßig mit Seife, eigenes Handtuch benützen.

Kontaktdaten

Sanitätsangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24405

F +43 5574 511 924495

gesundheitsdienst@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.