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Bodenschutz im Umweltinstitut

Neben Wasser und Luft ist Boden eine unserer wesentlichen Lebensgrundlagen. Das Umweltinstitut ist laut seinem Statut für den fachlichen Bodenschutz in Vorarlberg zuständig.

Bodenschutz ist immer aktuell. Bodengesundheit, Schadstoffe oder Überdüngung sind Themen, mit denen sich die Fachleute für Bodenschutz beschäftigen. Sie untersuchen die Schadstoffgehalte und deren Auswirkungen in landwirtschaftlich genutzten Böden, Biotopen und Waldböden. Auch der Bodenzustand im Nahbereich von Straßen oder im Einflussbereich industrieller Emittenten wird kontrolliert. Besondere Aufmerksamkeit gilt den unterschiedlichen Eintragspfaden von Schadstoffen in den Boden, wie beispielsweise Einträge über die Luftdeposition oder Schadstoffeinträge über unsachgemäße Düngung.
Intakte Bodenfunktionen sind entscheidende Voraussetzung für einen ausgeglichenen Naturhaushalt. So spielt zum Beispiel die Puffer- und Speicherfunktion von Böden eine wichtige Rolle bei der Verlagerung von Schadstoffen in das Grund- und Quellwasser. Daher sind auch der Schutz der noch ungestörten natürlichen Böden und die Sicherung der Bodenvielfalt wesentliche Anliegen des Bodenschutzes.


Kernpunkte
Probenahme, Analyse und Bewertung von Böden
Umweltmonitoring und Bearbeitung aktueller Bodenschutzthemen
Erstellung von amtlichen Bodengutachten


Wissenswertes
Ein Land mit reicher Geologie und Morphologie: In Vorarlberg finden wir rund 25 verschiedene Bodentypen – von der reifen Braunerde bis zum Rohboden in der Gletscherregion.
Eine Handvoll Boden beherbergt mehr Lebewesen als es Menschen auf der Erde gibt.

Kontaktdaten

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit (Umweltinstitut)

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 42099

F +43 5574 511 942095

umweltinstitut@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.