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Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz

Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied. Was aber viele nicht wissen: die Schweiz unterhält enge Beziehungen zur Europäischen Union. Diese werden durch eine Vielzahl von Abkommen geregelt. So gilt im Verhältnis zur Schweiz u.a. die Arbeitnehmer- und Niederlassungsfreiheit. Und die Schweiz beteiligt sich auch finanziell an der EU-Integration.

Abkommen EU-Schweiz

Ein umfassendes Vertragswerk von  bilateralen Abkommen bildet die Grundlage für die Beziehungen der EU zur Schweiz. Zwischen Schweiz und EU bestehen rund 20 grundlegende und über weitere 100 Abkommen.

Personenfreizügigkeitsabkommen

Eines der Abkommen, das Abkommen über die Personenfreizügigkeit, übernimmt große Teile jener Grundregeln des freien Personenverkehrs, wie sie innerhalb der EU gelten. Auch Schweizer bzw. EU-Staatsangehörige haben ein Aufenthalts- und Arbeitsrecht in der EU bzw. in der Schweiz. Die Schweiz wirkt u.a. am Schengen-Raum zum Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen, am Dublin-System zur Bestimmung der Zuständigkeit bei Asylanträgen sowie an den Forschungs- und Mobilitätsprogrammen der EU mit.

Finanzielle Beiträge der Schweiz für die EU-Integration

Als Gegenleistung für ihre teilweise Integration in den Binnenmarkt der EU leistet die Schweiz finanzielle Beiträge zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in den nach 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten. Darüber hinaus zahlt die Schweiz für alle bilateralen Abkommen.

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