Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Allgemeine Informationen
Politisch exponierte Personen (PEP):
Informationsblatt und Selbsterklärung des Kunden/wirtschaftlichen Eigentümers (WKO)
Meldungen an die Geldwäschemeldestelle:
Das Bundeskriminalamt bietet über den Link u. a. Informationen und Formulare bezüglich Meldungen an die Geldwäschemeldestelle an.
Feststellung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers durch Einsicht in das Wirtschaftliche Eigentümer-Register (WiEReG):
Leitfaden zur Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer für Gewerbetreibende (bmf)
Antrag auf Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (gemäß § 9 WiEReG)
Nähere Informationen zu Ihren Geldwäschebekämpfungsverpflichtungen erhalten Sie u.a. auch bei der Wirtschaftskammer.
Formulare
Weitere Kontaktinformationen
Rebecca Bezlaj, Telefon +43 5574 511 26215
Marko Margreitter, Telefon +43 5574 511 26212
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