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Beiträge zu den Fahrtkosten für Pflichtschüler

Förderungsvoraussetzungen:

Diese Förderung wird für den Transport von Pflichtschülern gewährt, deren Schulweg vom Wohnort bis zur Schule länger ist als zwei Kilometer. Für die Benützung von nicht öffentlichen Massenbeförderungsmitteln wird ein Fahrtkostenzuschuss nur dann gewährt, wenn die Benützung eines öffentlichen Massenbeförderungsmittels nicht möglich ist.

Förderungsausmaß:

Die Förderung beträgt 50 % der Bemessungsgrundlage (= finanzieller Aufwand der Gemeinde, abzüglich Kostenbeiträge des Finanzamtes, der Eltern und sonstiger Institutionen).

Förderungskreis:

alle Gemeinden

Antragstellung:

Die Ansuchen sind mit dem hierfür vorgesehenen Formular für das vergangene Schuljahre bis spätestens 31. Oktober jeden Jahres beim Amt der Vorarlberger Landesregierung einzubringen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung von Förderungen an die Gemeinden zu den Fahrtkosten für Pflichtschüler“.


Kontaktdaten

Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22105

F +43 5574 511 922195

bildung.gesellschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.