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Pflichtschulen - Besondere Bedarfszuweisungen

Gefördert werden Neubauten, Erweiterungen sowie Sanierungen von Pflichtschulen.

Gefördert werden Projekte mit Investitionskosten von mindestens Euro 150.000 und einem Umsetzungszeitraum von längstens drei Jahren. Investitionsprojekte von Gemeinden bis 1.300 Einwohner und von Gemeinden von 1.301 bis einschließlich 5.000 Einwohner, deren Finanzkraft unter 90 Prozent des  Landesdurchschnittes liegt, werden unabhängig von der Kostenhöhe gefördert. Abhängig von der Finanzkraft und der Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 23 und 45 Prozent der anerkannten Kosten, welche allerdings Baukostenförderobergrenze unterliegen. Bei Nachweis einer energieeffizienten und ökologischen Bauweise mittels eines fachlich bestätigten Kommunalgebäudeausweises (KGA) erhöht sich der Fördersatz um bis zu 4,5 Prozentpunkte und die maximal zur Förderung anzuerkennenden Kosten um bis zu 10 Prozent. Neben den Errichtungskosten samt Einrichtung werden auch allfällige dafür erforderliche Grunderwerbskosten gefördert, sofern diese nicht länger als 20 Jahre zurückliegen.

Erforderliche Unterlagen

Termine und Fristen

Förderanträge sind vor Baubeginn zu stellen.

Voraussetzungen

Die Förderungsbedingungen laut § 11 der Richtlinien für die Gewährung von Bedarfszuweisungen sind einzuhalten.

Kontaktdaten

Finanzangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 23105

F +43 5574 511 923195

finanzen@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.