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Zurück Bau-, Abfall- und Wertstoffsammelhöfe - Besondere Bedarfszuweisungen

Bau-, Abfall- und Wertstoffsammelhöfe - Besondere Bedarfszuweisungen

Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung und die Sanierung von Bau-, Abfall- und Wertstoffsammelhöfen mit zugeordneten Bauten.

Abhängig von der Finanzkraft und der Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 18 und 45 Prozent der anerkannten Kosten. Bei Nachweis einer energieeffizienten und ökologischen Bauweise mittels eines fachlich bestätigten Kommunalgebäudeausweises (KGA) erhöht sich der Fördersatz um bis zu 4,5 Prozentpunkte. Neben den Errichtungskosten samt Einrichtung werden auch allfällige dafür erforderliche Grunderwerbskosten gefördert, sofern diese nicht länger als 20 Jahre zurückliegen.

Erforderliche Unterlagen

Termine und Fristen

Förderanträge sind vor Baubeginn zu stellen.

Voraussetzungen

Das Investitionsprojekt muss von mindestens zwei Gemeinden in Form einer Gemeindekooperation finanziert werden und der Finanzierungsanteil der  hauptfinanzierenden Gemeinde darf maximal 85 Prozent der Gesamtkosten betragen. Zudem sind die Förderungsbedingungen laut § 11 der Richtlinien für die Gewährung von Bedarfszuweisungen einzuhalten.

Kontaktdaten

Finanzangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 23105

F +43 5574 511 923195

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