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AWIS Sireneninformation

Zuständigkeiten bei Sirenen und Informationen über die Sirenenverwaltung.

Bild einer Sirene

Im Rahmen des Programm „BOS Funk II“ wurde eine Ersatzbeschaffung des über 25 Jahre in Betrieb befindlichen „Alarmierungssystems“ in einem mehrere Jahre umfassenden Projekt- und Finanzierungsplan erneuert. Durch den Umstand, dass bei der Ersatzbeschaffung des Alarmierungssystems nicht nur die Alarmumsetzer für die Pager Alarmierung, sondern auch die alten Funk Sirenenempfänger als Teil der alten Sirenenansteuerung vom Land in Kooperation mit den Gemeinden über Bedarfszuweisungsmitteln ersetzt wurden, ergibt sich die Anforderung auch den zukünftigen Betrieb und die Wartung von Sirenenstandorten entsprechend den neuen Zuständigkeiten neu zu organisieren. Zu diesem Zweck hat die zuständige Abteilung des Landes mit dem Landesfeuerwehrverband das Gespräch gesucht und haben sich intern auf die in der Folge beschriebenen neuen Organisationsform verständigt. Das Bestreben und Ziel ist es hin künftig allen Beteiligten und Partner in diesem sensiblen Thema der Alarmierung der Hilfs- und Rettungsorganisationen sowie der Bevölkerung ihre Rolle und Zuständigkeit bewusst ist und ein gesicherter und effizienter Betrieb dieser kritischen Infrastruktur möglich ist.

Das Präsidium des Vorarlberger Gemeindeverbandes wurde am 13.März 2019 über den mit dem Landesfeuerwehrverband abgestimmten Vorschlag informiert und hat der neuen Organisationsform zugestimmt.

Kontaktdaten

Landeswarnzentrale

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21105 oder +43 5522 201-3500

F +43 5574 511 921195

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