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Apostille und diplomatische Beglaubigung

Apostille oder diplomatische Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland

Im Rechtsverkehr mit anderen Ländern benötigen in Österreich errichtete Urkunden oft eine besondere Form der Bestätigung, damit sie dort verwendet werden können. Diese Form der Bestätigung wird Beglaubigung genannt (auch Legalisation oder Legalisierung).

Mit vielen Ländern hat Österreich bilaterale Abkommen geschlossen, welche je nach Art und Umfang zahlreiche Erleichterungen bis hin zu einer völligen Beglaubigungsfreiheit bewirken. Eine weitere Erleichterung im Beglaubigungswesen nennt sich "Apostille".

Gemäß Gebührengesetz 1957 fallen Gebühren in der Höhe von 17,50 Euro (14,30 Euro Bundesgebühr und 3,20 Euro Bundesverwaltungsabgabe) je Apostille an. Bei schriftlichen Anträgen ist zusätzlich eine Eingabegebühr in der Höhe von 14,30 Euro zu entrichten. 

Informationen:

Was ist eine Beglaubigung?

Was ist eine Apostille?


Informelle Links:

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/urkunden-und-beglaubigung-apostille/beglaubigung-apostille/

http://fabsits.heimat.eu/

Kontaktdaten

Inneres und Sicherheit

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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Informationen

Die Anbringung einer Apostille erfolgt im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Die Kontaktdaten der betreffenden Stellen für die Anbringung einer Beglaubigung finden Sie als PDF im Anhang.