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Anonymverfügung

Voraussetzungen:

Anonymverfügungen können von der Behörde für Bagatelldelikte, die in einer Verordnung vorher festgelegt wurden, verhängt werden. Die in diesen Verfahren zu verhängenden Strafen (bis zu € 365 je Übertretung) sind fix vorgegeben.

Der Anonymverfügung muss immer eine dienstliche Wahrnehmung eines Exekutivorgans oder einer automatischen Überwachung zugrunde liegen.

Sie richtet sich gegen den Zulassungsbesitzer, d.h. der eigentliche Täter bleibt anonym (daher Anonymverfügung).

Handlungen:

Bei fristgerechter Einzahlung (binnen 4 Wochen) bleibt der tatsächliche Übertreter (Täter) gegenüber der Behörde anonym. Die Anonymverfügung ist keine Verfolgungshandlung im Sinne des Verwaltungsstrafgesetzes.

Für den Fall, dass Sie die Übertretung nicht selbst begangen haben, können auch Sie den Strafbetrag zeitgerecht einzahlen und die Angelegenheit mit der verantwortlichen Person selbst regeln (Vorteil für den Täter: geringere Strafe, keine Vormerkung).

Verfahrensablauf:

Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel möglich. Bei fristgerechter Einzahlung wird diese automatisch gelöscht. Wenn Sie nicht einzahlen, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und ein Verwaltungsstrafverfahren wird eingeleitet. Die verhängte Strafe selbst wird für fünf Jahre festgehalten, in amtlichen Auskünften erwähnt und bei künftigen Verwaltungsstrafverfahren straferschwerend berücksichtigt.

Weitere Informationen:

FAQ´s zur Anonymverfügung - häufig gestellte Fragen
Bankverbindung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkich

Kontaktdaten

Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Strafsachen

Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz

Standortanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz

T +43 5552 6136 51111

F +43 5574 511 951095

bhbludenz@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Strafsachen

Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz

T +43 5574 4951 52115

F +43 5574 511 952095

bhbregenz@vorarlberg.at

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Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Strafsachen

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Standortanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn

T +43 5572 308 53116

F +43 5574 511 953095

bhdornbirn@vorarlberg.at

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Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Strafsachen

Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch

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T +43 5522 3591 54116

F +43 5574 511 954095

bhfeldkirch@vorarlberg.at

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Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr