Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren / Strafverfügung
Die Bezirkshauptmannschaft kann eine Strafe mit einer Strafverfügung aussprechen, wenn die Verwaltungsübertretung von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde, einem Organ der öffentlichen Aufsicht oder einer Militärwache auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmungen oder eines vor ihnen abgelegten Geständnisses angezeigt wird oder wenn das strafbare Verhalten auf Grund einer automatischen Bild- der Videoüberwachung festgestellt wird.
Die Strafverfügung wird ohne Ermittlungsverfahren erlassen.
Weitere Informationen siehe unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/102/Seite.1020110.html
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Strafsachen
Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Standortanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
T +43 5552 6136 51111
F +43 5574 511 951095
Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Strafsachen
Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
T +43 5574 4951 52115
F +43 5574 511 952095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Strafsachen
Postanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Standortanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
T +43 5572 308 53116
F +43 5574 511 953095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Strafsachen
Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Standortanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
T +43 5522 3591 54116
F +43 5574 511 954095
Kundenverkehr:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr