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30+1 Punkte für saubere Luft und der neue Luftqualitätsplan

Die Vorarlberger Landesregierung hat einen neuen Luftqualitätsplan zur Verringerung der Luftbelastung durch Feinstäube und Stickoxide beschlossen.

Die Überschreitung von Luftgütegrenzwerten in Vorarlberg, insbesondere bei Feinstaub, war Anlass, nach umfangreichen Analysen ein Maßnahmenprogramm zur Verringerung der Luftbelastung zu erarbeiten. Dieses wurde von der Landesregierung am 10. Mai 2005 beschlossen.

An der Luftgütemessstelle in Feldkirch waren in den vergangenen Jahren bei Stickstoffdioxid und bei der Feinstaubbelastung Grenzwertüberschreitungen zu verzeichnen. Auch bei den Messstationen in Dornbirn und Lustenau wurde der Grenzwert für die Feinstaubkonzentration verletzt.  Auf Grund dieser Grenzwertüberschreitungen wurden umfangreiche Statuserhebungen nach den Bestimmungen des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) durchgeführt. Diese Erhebungen erbrachten vertiefte Erkenntnisse hinsichtlich der immissionsklimatischen Verhältnisse sowie hinsichtlich der Verursacher der Luftbelastung. 
 
Die Vorarlberger Landesregierung hat damals ein „30+1-Punkte-Maßnahmenprogramm“ verabschiedet, das helfen soll, die Ziele des IG-L zu erreichen und in Zukunft Grenzwertverletzungen zu vermeiden. Die vorsorgliche Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen, die Bewahrung und Verbesserung der Luftqualität und der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen sind wichtige Ziele des IG-L.

Da die Jahresgrenzwert für NO2 Stickstoffdioxid immer wieder überschritten wurden, musste das 30+1 Punkteprogramm aus dem Jahr 2005 weiterentwickelt werden. Die Vorarlberger Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen für Luftreinhaltung evaluiert und aktualisiert. Ziel dabei ist es, die Immissionsbelastung an den neuralgischen Punkten, das sind insbesondere Feldkirch, Höchst und Lustenau, zu reduzieren. Parallel dazu soll die Luftqualität im gesamten Land verbessert werden – und das nicht nur bei Stickoxiden NO2, sondern auch bei anderen Schadstoffen, insbesondere Feinstaub.

Hintergrundinformationen zum Umweltthema Feinstaub sowie das landesweite Maßnahmenprogramm (30+1) finden Sie in der Feinstaubbroschüre des Landes. Die Broschüre können Sie als PDF-Datei herunterladen oder als Druckwerk beziehen. Auch der neue Luftqualitätsplan kann als PDF - Datei heruntergeladen werden.

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