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Raumplanungsbericht nach § 5 Abs. 5 Raumplanungsgesetz

Am 14.11.2018 hat der Vorarlberger Landtag eine Novelle des Raumplanungsgesetzes beschlossen, die am 01.03.2019 in Kraft treten soll.

Die Novelle sieht vor, dass die Landesregierung spätestens alle fünf Jahre einen Bericht über die räumliche Entwicklung in Vorarlberg (Raumplanungsbericht) erstellt und dem Landtag vorlegt.


   > Link zur Überblicksseite der Abteilung Raumplanung und Baurecht (VIIa)

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