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Wohnungslosenhilfe in Vorarlberg

Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis wie Kleidung und Nahrung. Wohnen steht für Sicherheit, Schutz vor dem Außen, aber auch für einen Raum für persönliche Gegenstände und Erinnerungsstücke. Einen großen Teil unseres Lebens verbringen wir in unserer Wohnung. Eine Wohnung ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft. Unabdingbar ist eine Meldeadresse für die Arbeitssuche, aber auch für die Wahrung rechtlicher Ansprüche oder die Eröffnung eines Kontos wird ein Meldezettel benötigt.

Angebotspalette

         

Stationäre Wohnungslosenhilfe

Einrichtung für Menschen, die über keinen gesicherten Wohnraum verfügen und (aktuell) nicht selbständig wohnfähig sind.

Ziel ist die Stabilisierung der Situation, Wiederherstellung einer nachhaltigen Wohnfähigkeit, Reintegration in selbstbestimmtes Wohnen; zumindest Erreichen eines ambulant betreuten Wohnens.

Die Kernleistungen bestehen aus Unterkunft, Verpflegung, sozialarbeiterischer und gesundheitspflegender Beratung und Betreuung und aus Angeboten zur Tagesstruktur  (handwerkliche und gestalterische Arbeiten, Sport, Hausarbeit etc.).

    

Wohnberatung

Diese richtet sich an erwachsene Menschen mit komplexer, multipler sozialer Problematik (insb. Armut, Armutsgefährdung, Erwerbslosigkeit, Sucht, Haft, psychische Erkrankung), die akut, bevorstehend oder potentiell von Wohnungslosigkeit betroffen sind.

Ziel ist die Stärkung und Unterstützung der Selbsthilfemöglichkeiten der Betroffenen durch Unterstützung zur Orientierung, Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation in der Notlage und jeweiligen Alltagsrealität. Persönliche Beratung zur Ermöglichung der Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Sicherstellung der materiellen Existenzsicherung, berufliche Rehabilitation sowie gesundheitliche Rehabilitation.

  

Ambulante Wohnbetreuung

Diese richtet sich an erwachsene Menschen mit einer komplexen, multiplen sozialen Problematik (Armut, Armutsgefährdung, Erwerbslosigkeit, Sucht, Haft, psychische Erkrankungen,…), die akut, bevorstehend oder potentiell von Wohnungslosigkeit betroffen sind und bei denen die Abklärung einen Betreuungsbedarf in den Handlungsfeldern Wohnen, Haushaltsführung, Finanzen, soziale Beziehungen/Kontaktfähigkeit, Arbeit/Beruf, Gesundheit sowie Umgang mit Behörden/Institutionen zeigt.

Ziel ist die Stärkung und Unterstützung der Selbsthilfemöglichkeiten der Betroffenen durch Unterstützung zur Orientierung, Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation in der Notlage und jeweiligen Alltagsrealität . Persönliche Beratung zur Ermöglichung der Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Sicherstellung der materiellen Existenzsicherung, berufliche Rehabilitation und gesundheitliche Rehabilitation. Die Menschen sollen befähigt warden, Wohnraum langfristig und selbständig zu sichern sowie bei Bedarf Hilfe eigenständig zu organisieren.

   

Delogierungsprävention

Richtet sich an unmittelbar Betroffene, soziale Einrichtungen, Gemeinden, Bezirksgerichte, Bezirkshauptmannschaften, Wohnbauträger.

Ziel ist die Abwendung des Wohnungsverlustes und Erhaltung eines stabilen Lebensumfeldes; Abwendung von Folgekosten durch Unterbringung in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.

Vorarlberg verfügt über ein kompetentes und professionelles Netz an Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Neben stationären bzw teilstationären Häusern gibt es Beratungsstellen für wohnungslose bzw von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen.

    

Folgende Einrichtungen bieten Hilfestellung bei oder drohenden Wohnungslosigkeit:

   

Kolpinghaus Bregenz gemeinnützige GmbH
Kolpingplatz 9
6900 Bregenz (Haupthaus)
05574 / 42 569
office@kolping-bregenz.at
www.kolping-bregenz.at

 

Kolpinghaus Götzis 
Hans Berchtoldstraße 21
6840 Götzis
05523 62540
leitung@kolping-götzis.at
www.kolping-goetzis.at

 

DOWAS
Sandgrubenweg 4
6900 Bregenz
05574 90902-20
beratungsstelle@dowas.at
www.dowas.at

 

Kaplan Bonetti gemeinnützige GmbH
Kaplan Bonettistraße 1
6850 Dornbirn
05573 23061
office@kaplanbonetti.at
www.kaplanbonetti.at

 

Caritas Beratungsstelle Existenz & Wohnen
Reichsstraße 173
6800 Feldkirch
05522 200 1700
beratung@caritas.at
www.caritas-vorarlberg.at

 

Institut für Sozialdienste - Fachbereich Wohnen (Delogierungsprävention, Krisenwohnungen, Siedlungsarbeit, Soziales Netzwerk Wohnen, u.a.)
Interpark Focus 40
6832 Röthis
05 1755 500
wohnen@ifs.at
www.ifs.at

   

Begriffsdefinitionen von Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekärer Wohnversorgung

   

Die folgenden Definitionen entstammen der Europäischen Typologie von Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekärer Wohnversorgung (ETHOS – European Typology on Homelessness and Housing Exclusion, veröffentlicht 2005). Diese Definitionen werden von der BAWO standardmäßig verwendet.   ETHOS deutsch / ETHOS english  

    

Obdachlosigkeit

Als obdachlos gelten Menschen, die auf der Straße leben, an öffentlichen Plätzen wohnen, ohne eine Unterkunft, die sich in Verschlägen, Parks oder unter Brücken etc. aufhalten.

Obdachlos sind aber auch Menschen in Notunterkünften, die keinen festen Wohnsitz haben und in Wärmestuben, Notschlafstellen oder anderen niederschwelligen Einrichtungen übernachten.

   

Wohnungslosigkeit

Als wohnungslos gelten Menschen, die in Einrichtungen wohnen, in denen die Aufenthaltsdauer begrenzt ist und in denen keine Dauerwohnplätze zur Verfügung stehen, wie z.B. Übergangswohnheime, Asyle und Herbergen, aber auch Übergangswohnungen.

Auch Frauen und Kinder, die wegen häuslicher Gewalt ihre Wohnung verlassen haben und kurz- bis mittelfristig in einer Schutzeinrichtung beherbergt sind, wie z.B. in Frauenhäusern, sind wohnungslos.

Wohnungslos sind auch ImmigrantInnen und AsylwerberInnen, die in Auffangstellen, Lagern, Heimen oder Herbergen wohnen, bis ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist sowie AusländerInnen mit befristeter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die Gastarbeiterquartieren leben. 

Eine weitere Gruppe Wohnungsloser ist die von Menschen, die aus Institutionen entlassen werden, z.B. Gefängnissen, Spitälern, Heilanstalten und Jugendheimen. Diese Menschen bleiben weiter hospitalisiert, weil häufig keine oder nicht rechtzeitig Vorkehrungen zur Entlassung getroffen wurden und zum Zeitpunkt der Entlassung kein Wohnplatz zur Verfügung steht. Ganz junge Erwachsene fallen oft nicht mehr unter die Jugendwohlfahrt, bleiben aber weiterhin im Heim, weil keine andere Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht.

Letztlich gelten auch Menschen, die in Dauereinrichtungen für Wohnungslose wohnen, oder sich in ambulanter Wohnbetreuung in Einzelwohnungen befinden, als wohnungslos.

    

Ungesichertes Wohnen

Menschen, die temporäre Unterkunft bei Freunden, Bekannten oder Verwandten finden ohne einen Hauptwohnsitz zu haben oder ohne Rechtstitel (also ein vertragliches Mietverhältnis), und die vom guten Willen anderer Menschen abhängig sind, sowie solche, die durch illegale Land- oder Hausbesetzung zu Wohnraum kommen, leben in ungesicherten Wohnverhältnissen.

Auch Menschen, die von Delogierung bedroht sind, also für deren Wohnung ein gerichtliches Verfahren zur Auflösung des Wohnverhältnisses eingeleitet ist, für die schon ein Gerichtsbeschluss zur Delogierung vorliegt oder auch Menschen in Eigenheimen, für die ein Räumungsbefehl an die Exekutionsabteilung ergangen ist, leben in ungesicherten Wohnverhältnissen.

Ungesicherte Wohnverhältnisse gelten auch für Menschen, die in ihren Wohnungen von Gewalt bedroht sind, indem sie trotz Polizeischutz und Wegweisungsbeschluss gegen den Täter vor Gewalt nicht sicher sind.

     

Ungenügendes Wohnen

Als ungenügendes Wohnen wird betrachtet, wenn Menschen in Behausungen leben, die für konventionelles Wohnen nicht gedacht sind, die notdürftig zusammengebaut oder wie Wohnwägen und Zelte nur als vorübergehend bewohnbar konzipiert sind. Zu solchen Wohnprovisorien zählen auch Garagen, Keller, Dachböden, Abbruchhäuser etc.

Ungenügendes Wohnen bezeichnet auch das Leben von Menschen in Gebäuden, die für Wohnzwecke gesperrt oder ungeeignet sind, die kurz vor einem Abbruch stehen oder die durch die Bauordnung als ungeeignet klassifiziert wurden, wie z.B. eine Hausbesetzung von Abbruchgebäuden.

Menschen die in überfüllten Räumen wohnen sind ebenso von ungenügenden Wohnverhältnissen betroffen. Das Wohnen in Räumen, die entgegen den Mindestanforderungen völlig überbelegt sind und von mehr Menschen als zulässig bewohnt werden, gilt ebenfalls als ungenügendes Wohnen. (Quelle: BAWO)