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Wer bekommt EU-Gelder?

Die Europäische Kommission informiert darüber, an wen sie die von ihr direkt verwalteten EU-Fördergelder vergibt. Auch die Mitgliedstaaten müssen für die von ihnen verwalteten EU-Mittel im Rahmen der jeweiligen Programme die Empfänger von EU-Förderungen bekannt geben.

Im EU-Finanztransparenzsystem sind die EU-Förderungen abrufbar, die direkt von der Europäischen Kommission vergeben werden. Nicht in der Datenbank abrufbar sind Zuwendungen aus jenen Teilen des EU-Haushalts, der nicht von der Kommission, sondern den Mitgliedstaaten verwaltet wird. Dies betrifft ca. 80% des EU-Haushalts, hauptsächlich in den Bereichen Landwirtschaft, Wachstum und Beschäftigung.

Teil der Umsetzung der EU-Regionalpolitik in Österreich ist das österreichische IWB/EFRE-Programm 2014-2020 (Programm für Investitionen in Wachstum und Beschäftigung). Die Projektlandkarte zeigt, welche Projekte in Österreich mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden.

Das für Vorarlberg wichtigste EU-Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist das INTERREG-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein. Die im Rahmen des Programms geförderten Projekte sind auf der Programm-Homepage einsehbar.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das Finanzinstrument der EU für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF in Österreich fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Auf der Programm-Homepage sind auch einige geförderte Projekte exemplarisch dargestellt sowie eine Liste mit allen geförderten Projekten abrufbar.

Auch im Landwirtschaftsbereich werden alle Zahlungsempfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bis zum 31.05. eines jeden Jahres für das vorangegangene EU- Haushaltsjahr in einer Transparenzdatenbank veröffentlicht.

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