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Vorarlberger Sozialwerk

Mit Einmalunterstützungen aus diesem unselbständigen Landesfonds kann rasche, unbürokratische sowie nachhaltige Hilfe an Einzelpersonen und Familien in außerordentlichen Notsituationen geleistet werden

Unterstützungsmöglichkeiten Vorarlberger Sozialwerk:

         

Finanzielle Einmalunterstützung             

Hauptzielgruppe des Vorarlberger Sozialwerks sind Personen, welche in unvorhergesehene Notsituationen geraten sind, insbesondere durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Trennung oder Tod von Angehörigen. Voraussetzung für die Gewährung einer Einmalunterstützung des Vorarlberger Sozialwerkes ist in allen Fällen, dass keine vorrangigen rechtlichen Ansprüche auf Leistungen aus vorgelagerten Systemen wie etwa Sozialhilfe, Integrationshilfe, Wohnbeihilfe/Wohnbauförderung, Leistungen bzw. Kostenersätze/-zuschüsse der Krankenversicherungsträger oder Pensionsversicherungsträger sowie des Sozialministeriumservice usw. bestehen.

Im Bedarfsfall kann nach Abklärung im privatrechtswege eine Einmalunterstützung für den Mehraufwand/-bedarf in der außerordentlichen Notsituation gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch das Vorarlberger Sozialwerk.

Anfragen und Antragstellungen können beim Wohnsitzgemeindeamt oder dem Amt der Landesregierung ua. eingebracht werden.

              

Sozialberatung       

Beratung, Vermittlung, Vernetzung und Unterstützungsabklärung in sozialen Notsituationen.

         

Soforthilfe für Schwangere

Wenn Frauen realisieren, dass sie schwanger sind stellen sich eine Reihe von praktischen Fragen und Problemen für die zukünftige Lebensplanung. In diesem Kontext können Krisen und Konflikte entstehen.

Das Institut für Sozialdienste (ifs) wurde ermächtigt, nach Maßgabe der vereinbarten Richtlinien an Schwangere eine Soforthilfe in Form einer unbürokratischen Sachleistung zu gewähren und mit dem Vorarlberger Sozialwerk abzurechnen. Voraussetzung für die Gewährung einer Sachleistung ist in allen Fällen, dass keine gesetzlichen Ansprüche etwa aus der Sozialhilfe (zB. Geburtenbeihilfe) bestehen.

Anfragen und Kontakt:

Kontaktdaten

Soziales und Integration

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24105

F +43 5574 511 924195

soziales-integration@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.