Verwaltungsstrafen - allgemeine Informationen
Man unterscheidet zwischen gerichtlichem (Justiz-) Strafrecht und dem Verwaltungsstrafrecht, je nachdem, ob das Strafrecht von den ordentlichen Gerichten oder von den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten anzuwenden ist.
Wer jeweils zuständig ist, bestimmt das Gesetz.
Für die Ahndung von Verwaltungsübertretungen sind die Bezirkshauptmannschaften zuständig. Dazu zählen nicht nur Verkehrsübertretungen, sondern auch Verstöße gegen gewerberechtliche, sicherheits- und sittenpolizeiliche, baurechtliche, naturschutzrechtliche und anderes Verwaltungsrecht.
Verwaltungsstrafverfahren werden als „abgekürzte Verfahren“ (Organstrafverfügungen, Anonymverfügungen, Strafverfügungen) oder als „ordentliche“ Verfahren mit einem Ermittlungsverfahren durchgeführt.
siehe auch unter help.gv.at
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Strafsachen
Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Standortanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
T +43 5552 6136 51111
F +43 5574 511 951095
Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Strafsachen
Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
T +43 5574 4951 52115
F +43 5574 511 952095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - Strafsachen
Postanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Standortanschrift: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
T +43 5572 308 53116
F +43 5574 511 953095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Strafsachen
Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Standortanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
T +43 5522 3591 54116
F +43 5574 511 954095
Kundenverkehr:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr