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Veranstaltungsförderung

Den Sport in Vorarlberg sichtbar und erlebbar zu machen, ist eines der Kernziele der Sportstrategie 2025. Die Veranstaltungsförderung ist ein wesentlicher Baustein zur Etablierung einer nachhaltigen Sport- und Bewegungskultur.

Förderbar sind Sportveranstaltungen im Leistungs- und Spitzensport im Bereich Nachwuchs- bis Eliteklasse. Breitensportveranstaltungen werden grundsätzlich von den Dachverbänden gefördert, sofern sie von Vereinen des jeweiligen durchgeführt werden.

Mit dem Nachhaltigkeitsbonus ist es möglich, die Förderung zu erhöhen. Dazu müssen Sie selbständig mit Berater:innen von "ghörig feschta / nachhaltig veranstalten" in Verbindung treten oder direkt die online Checkliste ausfüllen. Kontaktpersonen und Checkliste sowie alle Informationen finden Sie auf www.ghoerig-feschta.at.

Das vom Umweltverband ausgehändigte Zertifikat kann bei uns nach der Veranstaltung eingereicht werden.


Hinweis:
Die „ghörig feschta“-Checkliste muss auch mind. zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn übermittelt werden. Eine frühere Kontaktaufnahme mit "ghörig feschta" wird empfohlen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Termine und Fristen

Der Förderantrag ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung einzureichen. 

Die „ghörig feschta“-Checkliste muss auch mind. zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn übermittelt werden. Eine frühere Kontaktaufnahme mit "ghörig feschta" wird empfohlen.

Rechtsgrundlagen

siehe Richtlnie

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Kontaktdaten

Sportreferat

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24312

F +43 5574 511 924395

sport@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.