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Zurück Umsetzung der EU-Verordnung „Single Digital Gateway (SDG)“ in Vorarlberg

Umsetzung der EU-Verordnung „Single Digital Gateway (SDG)“ in Vorarlberg

Logo Your Europe - Single Digital Gateway


Die Verordnung über ein „zentrales digitales Zugangstor“ („Single Digital Gateway, kurz SDG), die im Dezember 2018 in Kraft getreten ist, soll eine zentrale digitale Anlaufstelle (genannt „Your Europe“, „Ihr Europa“) für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in der Europäischen Union (EU) ermöglichen. Dabei handelt es sich um die Verfahren, die genutzt werden, wenn jemand z.B. Studieren oder an einen anderen Ort umziehen will, einen Wohnsitznachweis, Studienbeihilfe und Darlehen oder eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragt oder auch die Zulassung eines Kraftfahrzeugs benötigt. 


Das Zugangstor besteht aus einer von der EK verwalteten gemeinsamen Nutzerschnittstelle, die in das Portal „Ihr Europa“ integriert wird und Zugang zu den nationalen und bundesländerspezifischen Websites bietet. Das SDG zielt primär auf Folgendes ab:

1. Bereitstellung von Informationen zu den Verfahren, welche von der SDG-Verordnung (-VO) vorgegebene Lebenssachverhalten und Unternehmensbereiche behandeln

2. Vollständige elektronische und durchgängige Abwicklung von bestimmten Verfahren (vom Antrag bis zur Zustellung)

3. Führung von Zugriffsstatistiken und Ermöglichung von Nutzerfeedbacks sowie deren Auswertung und teilweisen Publizierung


In einem ersten Schritt wurde Folgendes umgesetzt:

• Bereitstellung von Informationen (va zu Verfahren), die in den Anhängen I und II der SDG-VO aufgelistet sind und das Landesrecht betreffen, mit vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen

• Rückmeldungen in Form von Nutzerfeedback über die Zufriedenheit mit den zur Verfügung gestellten Informationen und bereitgestellten Diensten

• Statistiken zur Anzahl, Herkunft und Art der Nutzer etc und periodische Übermittlung

• Ausbau der durch die Umsetzung der Verordnung betroffenen Portale auf SDG Qualitätsanforderungen

Liste aller SDG-Artikel

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