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Tierschutzmängel, was tun?

Sie haben fehlerhaftes Verhalten im Umgang mit Tieren bemerkt oder hilfebedürftige Tiere in akuten Notlagen?

Sie haben fehlerhaftes Verhalten im Umgang mit Tieren bemerkt oder hilfebedürftige Tiere in akuten Notlagen? Sie wissen nicht genau wie Sie jetzt reagieren sollen oder wo Sie Vorfälle melden können? Dann sollten Sie die kommenden Zeilen gewissenhaft durchlesen, denn Sie werden Ihnen Klarheit verschaffen.

Leider passieren viel zu häufig Übertretungen nach dem Tierschutzgesetz, was bedeutet, dass Tiere aus Unwissen falsch behandelt oder gar absichtlich misshandelt werden. In solchen Fällen ist es wichtig zu reagieren. Sollte der direkte Dialog mit der Tierhalterin oder dem Tierhalter nicht möglich sein, können Sie trotzdem etwas tun!
Es ist in Vorarlberg die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zu informieren. 
Sollte der Vorfall außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkshauptmannschaft passieren, so verständigen Sie bitte die Polizei!

In tierischen, lebensbedrohlichen Notfällen, bei Gefahr im Verzug und vor allem an Wochenenden und Feiertagen informieren sie bitte umgehend die nächste Polizeidienststelle. Die Beamten können notwendigenfalls, je nach Sachlage, weitere Fachpersonen hinzuziehen. Schnelles Handeln kann das Leben unschuldiger Tiere retten. 

Wenn es um prinzipielle Vergehen im Sinne des Tierschutzgesetzes geht, dann ist die Bezirkshauptmannschaft die zuständige Anlaufstelle, diese wird Ihr Anliegen an die Veterinärbehörde und die Amtstierärzte weiterleiten.
Sie können Ihre Meldung auch online einreichen, dort geben Sie bitte unbedingt ihre Daten für Rückfragen an, da sonst die Fälle oft nicht hinreichend geklärt werden können und keine Berichtigung der Missstände möglich ist. Dabei ist es wichtig zu erwähnen, dass niemand Angst vor solche einer Zeugenaussage haben muss. Haben Sie Mut zur Aussage und helfen Sie unschuldigen Tieren das Leben zu retten.

Vorher sollte jedoch geklärt werden welches Verhalten zur Anzeige gebracht werden kann:
Was ist denn ein Vergehen laut Tierschutzgesetz bzw. den Tierhalteverordnungen?
Was darf man mit Tieren nicht machen?

Es ist verboten, einem Tier Schmerz, Leid oder Schaden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Auch der alleinige Versuch einem Tier Schaden zuzufügen kann zur Anzeige gebracht werden.

Ein paar Beispiele, was verboten ist:

Anbinden von Tieren, und sei es auch nur temporär; dh. z.B.

  • Anbinden eines Hundes z.B. an einer Kette oder einem Seil (Ausnahme: 30min vor einem Geschäft)
  • Anbinden von Kälbern (Rinder bis 6 Monate)* 
  • Permanente Einzelhaltung (am Standort) von sozial lebenden Tieren wie etwa Kaninchen, Meerscheinchen, div. Vogelarten, Equiden, Schweinen, Rindern usw. mit unterschiedlichen Vorschriften hinsichtlich Ausformung der Kontaktmöglichkeiten.

*Anbindeställe für erwachsene Rinder sind weiterhin erlaubt, wenn sie bestimmte Dimensionen für die Kühe bereithalten und die Kühe auch mind. an 90 Tagen Freilauf haben.

Verboten sind auch viele (schmerzhafte) Eingriffe wie das Kupieren von Ohren und Schwänzen bei Hunden, Krallenentfernen bei Katzen, Schnabelkürzen bei Vögeln oder etwa das Einziehen von Nasenringen bei Kühen sind in Österreich strengstens verboten.
Genauere Informationen über die allgemeinen oder tierartlichen Vorschriften finden Sie in der aktuellen Fassung des Tierschutzgesetzes und den Tierhalteverordnungen.

Was muss ich bei der Meldung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz beachten? 
Ganz wichtig ist es genaue und präzise Angaben zu machen. Auf der Basis von wagen Vermutungen kann nicht gehandelt werden! Bevor Sie eine Anzeige erstatten, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Wer verstößt gegen das Tierschutzgesetz?
  • Wann und wo ist der Verstoß vorgefallen?
  • Was ist konkret passiert?
  • Können Sie den Vorfall genau skizzieren oder gibt es Fotos?
  • Gibt es weitere Zeugen?
  • Sind Sie bereit, im Rahmen eines Verfahrens eine Zeugenaussage zu machen?

Schau nicht weg! 
Hab Mut zur Aussage!

Text: Seeber Anna-Lena, red. TSO

Kontaktdaten

Tierschutzombudsstelle

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 42099

F +43 5574 511 942095

tierschutzombudsstelle@vorarlberg.at

Weitere Kontaktinformationen

Formular zur Meldung von Tierschutzmangel:

http://www.vorarlberg.at/tierschutzmangel