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Streuewiesenbiotopverbund Rheintal – Walgau

Streuewiesen gehören zu den prägenden naturnahen Lebensräumen im Rheintal und Walgau. 1990 wurde die „Verordnung über den Streuewiesenbiotopverbund Rheintal – Walgau“ erlassen, um diese wertwollen Lebensräume zu erhalten und zu schützen.

Schutzgut Streuewiese
Riedlandschaften sind weiträumige Lebensräume, die gekennzeichnet sind durch großflächige, zusammenhängende, extensiv genutzte Feuchtwiesen mit einer großen Artenvielfalt, einen offenen Landschaftscharakter und hohe Wasserstände. Die Vegetation wird vor allem durch den Wasserhaushalt und den Bodenaufbau geprägt. Ein intakter Wasserhaushalt mit hohen Grundwasserständen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung von Streuewiesen.

Streuewiesen sind nährstoffarme Lebensräume, die nicht gedüngt werden und deshalb sensibel auf Nährstoffeinträge reagieren.
Sie sind durch menschliche Nutzung entstanden und müssen entsprechend bewirtschaftet werden. Entscheidend ist die jährliche Mahd und ein später Mähtermin.

Infolge von Nutzungsintensivierungen in der Landwirtschaft und dem steigenden Flächenbedarf für Siedlungen, Betriebsgebiete und Verkehrsinfrastrukturen sind Streuewiesen im 20. Jahrhundert rapide zurückgegangen. Um 1900 nahmen extensiv genutzte Flachmoore ca. 40 % der Talebenen des Rheintals und des Walgaus ein, heute sind es im Rheintal noch 4,5 %.

 

Streuewiesenbiotopverbund Rheintal – Walgau
1990 wurde die „Verordnung über den Streuewiesenbiotopverbund Rheintal – Walgau“ erlassen, um den rasant fortschreitenden Verlust der für das Rheintal und den Walgau typischen Riedwiesen zu stoppen (Halbierung der Streuewiesenflächen Vorarlbergs von 1970 – 1986).

Rund 80 % der Streuewiesen außerhalb der Naturschutzgebiete konnten unter Schutz gestellt werden. Die als Streuewiesen genutzten Flachmoore sind Lebensraum für eine Vielzahl an Pflanzen- und Tierarten. Der Anteil an seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten ist im Vergleich zur restlichen Agrarlandschaft überproportional groß. Die extensive Bewirtschaftung der Streuewiesen durch eine Mahd im Herbst und den Verzicht auf Düngung erhält langsam wachsende Pflanzen, die an nährstoffarme Standorte angepasst sind und bei intensiver Nutzung durch konkurrenzstarke Arten verdrängt würden. In Streuewiesen kommt rund ein Fünftel aller heimischen Gefäßpflanzenarten vor (Grabher & Polatschek 1986). Auch die Tierwelt der Streuewiesen ist durch einen hohen Anteil seltener und gefährdeter Arten gekennzeichnet. In Vorarlberg sind beispielsweise die Brutvorkommen von Großem Brachvogel, Bekassine, Kiebitz und Wachtelkönig auf die Riedgebiete des Rheintals beschränkt (Kilzer et al. 2011). Streuewiesen zählen aus der Sicht des zoologischen Artenschutzes zu den bedeutsamsten Lebensräumen der mitteleuropäischen Kulturlandschaft.

Die Streuewiesen in Rheintal und Walgau nehmen rund 1.200 ha ein. Die „Streuewiesenverordnung“ erfasst etwa 600 ha (48 %) Riedwiesen. Zusammen mit den Naturschutzgebieten Rheindelta, Mehrerauer Seeufer in Bregenz, Gsieg-Obere Mähder in Lustenau, Birken-Schwarzes Zeug in Wolfurt/Dornbirn und Bangs-Matschels in Feldkirch sind in den Talräumen des Rheintals und des Walgaus ca. 1.000 ha (83 %) Streuewiesen geschützt. 17 % unterliegen dem Schutz des § 25 des Gesetzes für Naturschutz und Landschaftsentwicklung ohne besonderen Gebietsschutz.
  

 

Evaluierung der Streuewiesenflächen 2014
In der Vegetationsperiode 2014 wurden sämtliche Streuewiesen in den Talebenen von Rheintal und Walgau kartiert, um den aktuellen Streuewiesenbestand und die Flächenentwicklung seit 1989 darzustellen. Vergleichsdaten beziehen sich auf das Erhaltungskonzept der Flach- und Zwischenmoore im Talraum von Rheintal und Walgau (Broggi & Grabherr 1989) sowie auf die Evaluierung der „Verordnung über den Streuewiesenbiotopverbund Rheintal – Walgau“.

Für alle Teilflächen liegt eine Kurzbeschreibung inklusive Fotos und Bodentyp vor, die Entwicklung der Streuewiesenfläche in ha und eine Beschreibung des Neophytenvorkommens und der Beeinträchtigungen. Neben der allgemeinen Flächenbilanz liegen auch die Flächenbilanzen der Teilgebiete vor. Weiters wurde die faunistische Bedeutung der Streuewiesen aufgearbeitet.

Trotz der Aufnahme in den Streuewiesenbiotopverbund wurden in den 1990er Jahren 12 ha (ca. 2 %) geschützte Streuewiesen intensiviert. Seit dem Jahr 2000 sind 7,5 ha verschwunden. Der Verlustfläche von 19,5 ha stehen 13,7 ha neu hinzugekommene Flächen gegenüber.

Die Gesamtfläche der durch den Streuewiesenbiotopverbund geschützten Flächen hat sich im Zeitraum 1989 bis 2014 somit um rund 6 ha reduziert, jene der ausschließlich durch § 25 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) geschützten um 21 ha. 
   

 

Verordnung der Landesregierung
Die Verordnung der Landesregierung über den Streuewiesenbiotopverbund Rheintal-Walgau in der aktuellen Fassung (vom 25.04.2016) finden Sie in der Infobox.

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