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Zurück Integration und Migration - Steuerung und Gestaltung

Steuerung und Gestaltung

Integrationsleitbild


Evaluationsbericht der Integrationsarbeit und -landschaft Vorarlbergs


Integrationsausschuss
Der Integrationsausschuss des Landtages dient der politischen Diskussion von Integrationsangelegenheiten. Die Parteien sind im Ausschuss entsprechend ihrem Kräfteverhältnis im Landtag vertreten. Der Integrationsausschuss besteht aus 14 Mitgliedern und ist einer der 14 Ausschüsse im Vorarlberger Landtag.


Lenkungsremium Integration.Migration
Das Lenkungsgremium besteht aus den Integrationssprecherinnen und Integrationssprechern der im Landtag vertretenen Parteien, dem Vorsitzenden des Integrationsausschusses und dem Integrationslandesrat. Im Lenkungsgremium wird die Umsetzung des Integrationsleitbildes "Gemeinsam Zukunft gestalten" regelmäßig diskutiert und politisch abgestimmt.


Koordinationsnetzwerk Landesverwaltung
Das Integrationsleitbild "Gemeinsam Zukunft gestalten" wird in Vorarlberg als Querschnittmaterie umgesetzt und bedarf daher eines Ressortübergreifenden Ansatzes. Über die laufende verwaltungsinterne Vernetzung wird ein kontinuierlicher Informationsaustausch mit zehn Abteilungen der Landesverwaltung gepflegt und damit die Entwicklung von abteilungsübergreifenden Lösungen ermöglicht.


Integrationskonferenz


Vorarlberger Integrationspreis


okay.zusammen leben


Integration in den Vorarlberger Städten, Gemeinden und Regionen


Austausch mit Bund und Ländern
Entlang des Nationalen Aktionsplanes für Integration des Bundes findet eine regelmäßige Vernetzung im Integrationsbeirat statt. Integrationsprojekte werden mit nationalen und europäischen Mitteln gefördert. Ebenso bedeutend ist der Erfahrungsaustausch zwischen den Bundesländern.

Kontaktdaten

Soziales und Integration

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24105

F +43 5574 511 924195

soziales-integration@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.