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Sportstättenförderung

Die Verfügbarkeit funktionaler Sportstätten für den Breiten- und Leistungssport ist ein Kernziel
der Sportstrategie des Landes. Diesbezüglich ist der Fokus auf die Förderung von Trainings-
Infrastrukturen zu legen.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Gemeinden, Gemeindeverbände, Dachverbände, Sport-Landesfachverbände, deren Sportvereine sowie von diesen ausgelagerten Organisationen, die mit der Abwicklung betraut sind und das finanzielle Risiko übernehmen. Darüber hinaus können auch andere Rechtsträger als Förderwerberin bzw. Förderwerber anerkannt werden, sofern ein öffentliches Interesse besteht.

Der Förderantrag ist rechtzeitig vor Beginn der Detailplanung (bzw. nach Grobplanung) an das Sportreferat zu stellen.

Bis zur Förderzusage sind die notwendigen behördlichen Genehmigungen samt genehmigten Planunterlagen ohne weitere Aufforderung vorzulegen.

Bei Projekten mit Baukosten über 300.000,-- Euro ist eine positive Stellungnahme des Österreichischen Institutes für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) dem Antrag beizulegen.

Projekte mit anerkannten förderbaren Kosten von weniger als 20.000,-- Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Planunterlagen (Lageplan, Detailplan, Planskizzen etc.)
  • Bei Projekten mit Baukosten über 300.000,-- Euro ist eine positive Stellungnahme des Österreichischen Institutes für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) dem Antrag beizulegen.
  • Zeitplan
  • Grundbuchsauszug
  • Nachweis über das Verfügungsrecht über die geplante Sportstätte
  • Darstellung der Nutzergruppen
  • Kostenaufstellung
  • Konzept über die Tragung der diesbezüglichen Kosten ist Teil des Antrages die Darstellung des Bedarfs bzw. der Erforderlichkeit des Projekts

Kontaktdaten

Sportreferat

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 24312

F +43 5574 511 924395

sport@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.