Spielapparate - Allgemeines
Allgemeine Informationen zum Vorarlberger Spielapparategesetz samt Aufstellungsantrag für Spielapparate
Das Vorarlberger Spielapparategesetz regelt die Aufstellung und den Betrieb von Spielapparaten.
Spielapparate im Sinne dieses Gesetzes sind Vorrichtungen, die zur Durchführung von Spielen bestimmt sind und gegen Entgelt betrieben werden. Spielapparate dürfen nur mit Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft aufgestellt oder betrieben werden.
Mit dem Online-Formular können Sie einen Antrag um Erteilung der Bewilligung zur Aufstellung und zum Betrieb von Spielapparaten stellen.
Online-Formulare
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Bludenz - Polizei und Verkehr
Postanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Standortanschrift: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
T +43 5552 6136 51322
F +43 5574 511 951095
Kundenverkehr:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Polizei
Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
T +43 5574 4951 52315
F +43 5574 511 952095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Bezirkshauptmannschaft Bregenz - Polizei
Postanschrift: Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz
T +43 5574 4951 52315
F +43 5574 511 952095
Kundenverkehr:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch - Polizei
Postanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Standortanschrift: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
T +43 5522 3591 54315 (Polizei und Verkehr); +43 5522 3591 54324 (Niederlassung und Aufenthalt)
F +43 5574 511 954095
Kundenverkehr:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr