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SOLVIT hilft Probleme lösen

SOLVIT-Stellen bearbeiten Beschwerden von EU-Bürger/innen und Unternehmen. SOLVIT ist ein Online-Netzwerk, in dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme im Binnenmarkt zu lösen.

In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gibt es SOLVIT-Stellen. Sie bearbeiten Beschwerden von EU-Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen.

Seit seiner Einrichtung im Jahr 2002 hat das SOLVIT-Netz EU-Bürger/innen, die in einem anderen EU-Land leben, arbeiten, studieren oder Geschäfte betreiben, bei vielen konkreten Problemen mit schnellen und wirksamen Lösungen geholfen. So hat SOLVIT beispielsweise einem österreichischen Unternehmen geholfen, seinen Käse in Frankreich zu vermarkten, und einem ungarischen Arzt, in Irland zu arbeiten.

Diskriminierende Entscheidungen und Bürokratie können Ihnen das Leben, die Arbeit oder die Geschäftstätigkeit in einem anderen EU-Land erschweren. Wenn Sie als EU-Bürger/in oder als Unternehmen in einem anderen Land mit Hindernissen konfrontiert werden, weil sich eine Behörde nicht an das EU-Recht hält, dann kann SOLVIT Ihnen helfen. SOLVIT weist die zuständigen Behörden auf Ihre Rechte in der EU hin und sucht mit ihnen gemeinsam nach einer Lösung für Ihr Problem.

SOLVIT kann nicht helfen, wenn:

  • Ihr Unternehmen Probleme mit einem anderen Unternehmen hat

  • Sie ein Problem mit Ihren Rechten als Verbraucher haben

  • Sie Schadensersatz einfordern möchten

  • Sie Ihren Fall vor Gericht bringen.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten in der EU erhalten Sie auch im Portal Your Europe.

Kontaktdaten

Europaangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 20305

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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb