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Zurück Schneeräumung auf Güterwegen - Besondere Bedarfszuweisungen

Schneeräumung auf Güterwegen - Besondere Bedarfszuweisungen

Die Förderung bezieht sich auf Weglängen der im Winter zu räumenden Güterwege außerhalb des Ortskernes und innerhalb der ganzjährig bewohnten Gebiete.

Die Förderungshöhe ist an die Finanzkraft der betreffenden Gemeinde gebunden. Die Förderung beträgt bei Gemeinden mit einer Finanzkraftkopfquote unter 60 Prozent des Landesdurchschnittes 60 Prozent und bei Gemeinden mit einer Finanzkraftkopfquote ab 60 Prozent des Landesdurchschnittes 50 Prozent der Schneeräumungsnettokosten (Kosten abzüglich von Mindest-Interessentenbeiträgen von 20 Prozent), wobei die Nettokosten pro Laufmeter mit einem Durchschnittskostensatz limitiert sind.

Termine und Fristen

Keine Terminvorgabe, da die Gewährung der besonderen Bedarfszuweisungen von Amts wegen erfolgt.

Rechtsgrundlagen

Förderungsbeschluss der Vorarlberger Landesregierung

Voraussetzungen

Die jährliche Schneeregellast in der Gemeinde hat über 2 kN/m² zu betragen. Ferner muss die Gemeinde weniger als 1.500 Einwohner oder eine Finanzkraftkopfquote von unter 80 Prozent des Landesdurchschnittes aufweisen.

Kontaktdaten

Finanzangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 23105

F +43 5574 511 923195

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