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sachverständige Ärzte für Führerscheinuntersuchungen

Informationen zur Bestellung/Wiederbestellung von Führerscheinärztinnen und –ärzten

Führerscheinuntersuchungen vor Erteilung einer Lenkberechtigung  dürfen nur von sachverständigen Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin durchgeführt werden, welche vom Landeshauptmann für die Dauer von 5 Jahren bestellt wurden.

Erforderliche Unterlagen

     

  • beidseitige Kopie des Führerscheines – (bei nicht österreichischer Lenkberechtigung

    zusätzlich Bestätigung über Gültigkeit der Lenkberechtigung der Ausstellungsbehörde)

  • Meldebestätigung (wird von Behörde eingeholt)

  • Strafregisterbescheinigung nicht älter als drei Monate (wird von Behörde eingeholt)

  • Teilnahmebestätigung an einer verkehrsmedizinische Schulung für sachverständige Ärzte im Ausmaß von 12 Stunden

    Bestätigung der Ärztekammer über Eintragung in der Ärzteliste

Bei Ansuchen um Wiederbestellung:

  • aktuellste Teilnahmebestätigung über einen verkehrsmedizinischen Fortbildungskurs (Refresher) im Sinn des § 22 Abs. 3 FSG-GV.

  • Strafregisterbescheinigung nicht älter als drei Monate (wird von Behörde eingeholt)

Kosten und Zahlungen

145,00 Euro Verwaltungsabgabe

  14,30 Euro Antragsgebühr

    3,90 Euro pro Beilage (maximal 21,80 Euro)

Voraussetzungen

  • Ärztin bzw. Arzt der Allgemeinmedizin

  • Aufrechte, gültige Lenkberechtigung der Klasse B

  • Absolvierung der Schulung zu sachverständigen Ärztin bzw. zum sachverständigen Arzt im Ausmaß von mindestens 12 Stunden oder Physikatsprüfung

Zusätzliche Informationen

Hinweis:

Untersuchungen dürfen nur an der Ärztekammer gemeldeten Berufssitzen (Ordinationsstätte) im Sinne des § 45 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 idgF., durchgeführt werden.

Der Antrag auf Bestellung kann über das Formular persönlich, am Postweg, oder mittels E-Mail an verkehrsrecht@vorarlberg.at eingebracht werden.

Damit die Bewilligung erteilt werden kann, muss das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt sein, sowie die oben angeführten Beilagen vorgelegt werden.

Kontaktdaten

Verkehrsrecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 22, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21205

F +43 5574 511 921295

verkehrsrecht@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.