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Rotwild-Mindestabschuss

Die Landesregierung hat die Verordnung über die Festlegung der Mindestabschüsse an Rotwild für die Jagdjahre 2022/2023 und 2023/2024 erlassen.

Die Landesregierung hat am 22. März 2022 die Verordnung über die Festlegung des Mindestabschusses an Rotwild für die Jagdjahre 2022/2023 und 2023/2024 beschlossen. Beiliegend kann die Aufteilung der Abschussquoten auf die jeweiligen Wildregionen eingesehen werden.

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