Asset-Herausgeber

Zurück Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetznovellen3

Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetznovellen

Chancen für wertvollen Wohn- und Lebensraum in den Gemeinden

Mit dem neuen Raumplanungsgesetz gehen auch die Gemeinden in die Zukunft: Denn sie sind dazu verpflichtet, bis zum Jahresende 2022 einen Räumlichen Entwicklungsplan (REP) zu erstellen, für den es auch attraktive Förderungen für die Gemeinden gibt. Was das bedeutet? Der REP trifft Aussagen zu grundlegenden Zielen der Gemeindeentwicklung, so z.B. zu Freiräumen, Siedlungsschwerpunkten und Verdichtungszonen. Außerdem können Gemeinden mit eigenen Widmungen sogenannte Vorbehaltsflächen für gemeinnützigen Wohnbau festlegen.

Damit wurden Möglichkeiten für leistbaren Wohnbau sowie eine hochwertige und aktive Innenentwicklung der Siedlungsgebiete geschaffen. Was heißt das nun für Bürgerinnen und Bürger?

    

Raum bestmöglich nutzen
Ziel ist es, Freiraum aufzuwerten und die Bebauung in Siedlungsgebieten zu verdichten. Liegt ein Grundstück in einem Gebiet, welches sich für eine dichtere Bebauung besonders eignet, hat die Gemeinde für künftige Bauvorhaben eine Mindestbaunutzung festzulegen. Baut der Grundbesitzer nicht innerhalb von zehn Jahren, ist es der Gemeinde möglich, das Grundstück anders zu widmen. An den Eigentumsrechten wird aber selbstverständlich nicht gerüttelt.

    

Vielseitige Möglichkeiten
Gemeinden sind mit der Änderung des Raumplanungsgesetzes dazu angehalten, die Siedlungsränder zu halten und die Entwicklung in den bestehenden Siedlungsgebieten zu forcieren. Dabei zeigt sich schon in durchgeführten Studien, dass es gerade bei den Verdichtungsformen keine Patentlösungen gibt. Vielmehr sollen die Gegebenheiten in den jeweiligen Gemeinden individuell betrachtet und für das Quartier jeweils passende Formen der Nachverdichtung genutzt werden.

Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern über alle Projektphasen hindurch unterstützt dabei, Befürchtungen frühzeitig zu erkennen, darauf zu reagieren und Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen. Daher wird die Einbindung bei der Erstellung eines Räumlichen Entwicklungsplans oder bei der konkreten Quartiersentwicklung durch das Land auch eingefordert und gefördert.

    

Land unterstützt die Gemeinden und Planer
Um die Gemeinden und die raumplanerischen Expertinnen und Experten bei der Umsetzung zu unterstützen und Fragen zu klären, veranstalten die Verantwortlichen der Vorarlberger Landesverwaltung ab sofort in ganz Vorarlberg Informations-Workshops für die Planungs- und Entscheidungsträger der Gemeinden.


   > weiter zu "Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetznovellen - Sie haben Fragen?"
   > zurück zur Startseite

Kontaktdaten

Gesetzgebung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 20205

F +43 5574 511 920295

gesetzgebung@vorarlberg.at

Raumplanung und Baurecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 27105

F +43 5574 511 927195

raumplanung@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.