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Rauchfangkehrer

Auf Grund der komplexen Rechtslage hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung ein Merkblatt zum Thema Wissenswertes „rund um den Rauchfangkehrer“ erarbeitet.

Dieses Merkblatt richtet sich vor allem an Privathaushalte, die üblicher Weise mit dem Rauchfangkehrer zu tun haben. Wir wollen Ihnen grundlegende Informationen zu den häufig gestellten Fragen „Wie oft muss ich meine  Heizungs-/Feuerungsanlage kehren und/oder überprüfen lassen? Wer darf kehren und überprüfen? Was kostet mich das?“ liefern.

Kontaktdaten

Wirtschaftsrecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

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wirtschaftsrecht@vorarlberg.at

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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

Weitere Kontaktinformationen

Markus Grabherr, Telefon +43 5574 511 26211