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Pflichtpraktikum

Was ist ein Pflichtpraktikum?

Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten sind Studierende, die gemäß Studienplan ein verpflichtendes Praktikum außerhalb der Sommermonate absolvieren müssen. Für den Abschluss ihrer Ausbildung ist der Nachweis eines betrieblichen Praktikums erforderlich. Der Lern- und Ausbildungszweck steht im Vordergrund.

Das Land Vorarlberg bietet jedes Jahr eine gewisse Zahl an Praktikumsplätzen an. Diese sind in verschiedenen Bereichen angesiedelt. Die Absolvierung eines Pflichtpraktikums ist nur einmalig möglich und muss über eine Dauer von mindestens zwei Wochen erfolgen.

Sie sind engagiert, lernen gerne Neues dazu und möchten sich einbringen? Dann sind Sie bei uns richtig! Wenn Sie an einem Pflichtpraktikum interessiert sind, bewerben Sie sich bitte online über www.vorarlberg.at/stellenangebote und laden Sie folgende Unterlagen hoch:

  • Kopie Sammelzeugnis oder Studienerfolgsblatt

  • Bestätigung der Universität über die verpflichtende Absolvierung eines Praktikums

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Kontaktdaten

Personal

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

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Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.